Diese Rente können Sie bekommen,
- wenn Sie nach dem 30. Juni 1977 geschieden wurden und
- wenn Ihr geschiedener Ehe-Partner gestorben ist und
- wenn Sie ein Kind erziehen.
Ein Kind erziehen bedeutet: Sie kümmern sich um das Kind, bis es 18 Jahre alt ist.
Das kann Ihr eigenes Kind sein. Oder ein Kind von Ihrem geschiedenen
und gestorbenen Ehe-Partner.
Wenn Sie mehr darüber wissen wollen: Fragen Sie uns. Wir beraten Sie gerne.
Mehr Informationen in leichter Sprache finden Sie auch im Kapitel
Rente