Vom Antrag bis zur Reha
Schritt für Schritt zur Wunschklinik
1. Sprechen Sie mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt
Wenn Ihre Erwerbsfähigkeit durch Krankheit oder Behinderung beeinträchtigt ist und Ihr Gesundheitszustand eine Rehabilitation medizinisch erfordert – also auch losgelöst von
einem medizinischen Notfall oder eine Operation –, können Sie und Ihre Haus-/Fachärztin oder Ihr Haus-/Facharzt bei Ihrer zuständigen Rentenversicherung einen Antrag auf medizinische Reha stellen. Der Impuls, eine medizinische Reha zu machen, kann von Ihrer Ärztin/Ihrem Arzt kommen; Sie können dies aber auch selbst anregen und sich ärztlich dazu beraten lassen. Wichtig ist, dass Sie rehafähig sind. Das bedeutet, Sie müssen in der Lage sein, selbstständig zu den Anwendungen und Therapien zu gehen und Sie müssen sich selbstständig anziehen und waschen können. Mehr zu Voraussetzungen und Ausschlussgründen einer Reha von der Deutschen Rentenversicherung erfahren Sie unter „Reha“ auf www.deutsche-rentenversicherung.de.
2. Unterlagen zusammenstellen: Reha-Verordnung und Antragsformular
Eine medizinische Rehabilitation müssen Sie selbst bei Ihrer zuständigen Rentenversicherung beantragen. Füllen Sie den Antrag auf Rehabilitation G0100 aus. Antragsformulare und Informationen hierzu gibt es bei Ihrem Rentenversicherungsträger, den Auskunfts- und Beratungsstellen, bei Versichertenältesten, bei Ihrer Krankenkasse und bei Versicherungsämtern. Oder stellen Sie den Antrag gleich online. Nutzen Sie dazu gerne unsere Online-Services unter www.deutsche-rentenversicherung-hessen.de.
Ihre Haus-/Fachärztin oder Ihr Haus-/Facharzt muss Ihnen die Reha als medizinisch notwendige Maßnahme zunächst empfehlen und verordnen. Dabei stellt sie/er Ihnen einen ärztlichen Befundbericht S0051 aus – ein notwendiges Dokument für den Reha-Antrag. Der Befundbericht enthält detailliert Ihre diagnostizierten Erkrankungen und die dadurch entstehenden beruflichen und gesundheitlichen Einschränkungen.
3. Wunsch- und Wahlrecht nutzen
Im Antragsformular werden Sie direkt auf Ihr Wunsch- und Wahlrecht hingewiesen. Sie können bis zu drei Wunscheinrichtungen angeben.
Wenn Sie bei der Antragstellung keine Wunschklinik angegeben haben, schlägt Ihr Rentenversicherungsträger Ihnen mit dem Reha-Bescheid bis zu vier geeignete Reha-Einrichtungen zur Auswahl vor.
4. Die passende Reha-Klinik finden
Auf der Suche nach der passenden Reha-Klinik sollten Sie beachten, dass diese medizinisch für Ihre Erkrankung geeignet sein muss. Gibt es die richtige Fachabteilung für Sie? Bietet die Reha-Klinik besondere Therapieleistungen, die Sie gern wahrnehmen möchten oder die Ihnen ärztlich empfohlen wurden? Können eventuelle Nebendiagnosen mitbehandelt werden? All das sind wichtige Punkte, die die Wahl Ihrer Wunschklinik später in Ihrem Reha-Antrag begründen können. Auch so genannte persönliche Gründe können Sie in den Antrag mit einfließen lassen.
Wer mehr über die rund 100 Reha-Einrichtungen der Deutschen Rentenversicherung erfahren möchte, kann sich unter www.drv-reha.de informieren.
Auf dem Portal www.meine-rehabilitation.de können Sie die Qualität von mehr als 1.000 Reha-Einrichtungen vergleichen. Sie finden dort alle Einrichtungen, die die Deutsche Rentenversicherung selbst betreibt, sowie alle Kliniken, die vertraglich mit der Deutschen Rentenversicherung verbunden sind und von ihr belegt werden.
5. Reha-Antrag versenden
Reichen Sie Ihren Reha-Antrag mit dem ärztlichen Befundbericht S0051 bei der für Sie zuständigen Rentenversicherung ein. Das geht online oder schriftlich.
6. Abwarten und möglicherweise aktiv werden
Nach Eingang Ihres Antrags und aller erforderlichen Unterlagen prüft die Rentenversicherung Ihren Anspruch auf Rehabilitation. Ob Ihr Wunsch nach einer bestimmten Klinik erfüllt werden kann, entscheiden gesetzlich vorgeschriebene sozialmedizinische Kriterien. So muss zum Beispiel Ihre Wunschklinik für die Behandlung Ihrer Indikation, gegebenenfalls auch Ihrer Nebenindikationen geeignet sein. Auch darf die Wartezeit auf einen Platz in der Klinik nicht länger dauern, als es die Behandlung Ihrer Indikation erlaubt.
7. Sie erhalten einen Reha-Bescheid mit den folgenden Möglichkeiten:
- Ihre Reha wurde in Ihrer Wunschklinik genehmigt:
Die Rentenversicherung leitet ihre Entscheidung direkt auch an Ihre Wunschklinik weiter. Diverse Formalitäten wie Einladungsschreiben und Termin erhalten Sie direkt
von der bewilligten Reha-Klinik.
- Ihre Reha wurde genehmigt, jedoch nicht in Ihrer Wunschklinik:
Wenn Ihr Wunsch nach einer bestimmten Reha-Einrichtung aus sozialmedizinischen Gründen nicht erfüllt werden kann, schlägt Ihnen Ihr Rentenversicherungsträger mit Ihrem Reha-Bescheid bis zu vier geeignete Reha-Einrichtungen vor. In diesem Fall wählen Sie in einer Frist von 14 Tagen eine der vorgeschlagenen Kliniken aus. Verzichten
Sie darauf, wird die im Bescheid an erster Stelle genannte Reha-Einrichtung ausgewählt. Sind die Gründe für die Ablehnung Ihres Wunsches für Sie nicht nachvollziehbar,
können Sie innerhalb von vier Wochen Widerspruch einlegen.
- Ihre Reha wurde abgelehnt:
Im Ablehnungsbescheid steht immer auch eine Begründung für die Ablehnung. Sind die Gründe für die Ablehnung der Rehabilitation für Sie nicht nachvollziehbar, können Sie innerhalb von vier Wochen Widerspruch einlegen.
8. Zur Reha gehen
Sie erhalten von der ausgewählten oder zugewiesenen Reha-Einrichtung ein Einladungsschreiben mit weiteren Informationen, wie zum Beispiel den Beginn Ihrer Rehabilitation. Für weitere Fragen zum Klinikaufenthalt oder zum Reha-Beginn wenden Sie sich direkt an die Reha-Einrichtung.
Reha-Kliniken im Internet
www.meine-rehabilitation.de zeigt mehr als 1.000 Reha-Einrichtungen im Vergleich.
www.drv-reha.de präsentiert die rund 100 Reha-Einrichtungen der Deutschen Rentenversicherung.
www.deutsche-rentenversicherung-hessen.de verlinkt unter dem Navigationspunkt „Reha-Kliniken“ die fünf Einrichtungen der Deutschen Rentenversicherung Hessen.