Deutsche Rentenversicherung

Hilfe für die Steuererklärung

Datum: 01.02.2024

FRANKFURT AM MAIN. Immer mehr Rentnerinnen und Rentner sind inzwischen verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Die ist nötig, wenn das zu versteuernde Einkommen den jährlichen Grundfreibetrag überschreitet. Im Jahr 2023 lag der Freibetrag bei 10.908 Euro für Alleinstehende und bei 21.816 Euro für Verheiratete.

Die Datenübertragung der steuerrechtlich relevanten Beträge von der Rentenversicherung an das Finanzamt funktioniert automatisch, entbindet jedoch nicht von der Pflicht, eine Einkommensteuererklärung mit Anlage R abzugeben. Mit Hilfe der kostenlosen „Information über die Meldung an die Finanzverwaltung“ können Interessierte ihre Beträge im Vorfeld überprüfen beziehungsweise für Steuerberechnungsprogramme nutzen.

Die Bescheinigung kann im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung.de/steuerbescheinigung angefordert werden. Dann wird sie auch in den Folgejahren bis Ende Februar automatisch zugesandt. Weitere Informationen bietet die kostenfreie Broschüre „Versicherte und Rentner: Informationen zum Steuerrecht“ unter www.deutsche-rentenversicherung-hessen.de.

Die Deutsche Rentenversicherung Hessen mit Hauptsitz in Frankfurt am Main ist der größte Sozialversicherungsträger in Hessen. Sie betreut rund 2,4 Millionen Versicherte, 584.000 Rentnerinnen und Rentner sowie über 115.000 Arbeitgeber. Bei Fragen rund um Rente, Rehabilitation und Prävention sowie Altersvorsorge ist sie die regionale Ansprechpartnerin in Hessen.

Frankfurt am Main, 1. Februar 2024