Deutsche Rentenversicherung

Hilfe für die Steuererklärung

Bescheinigung der Rentenversicherung wird seit Mitte Januar verschickt

Datum: 21.02.2024

Immer mehr Rentnerinnen und Rentner sind inzwischen verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Die ist erforderlich, wenn das zu versteuernde Einkommen den jährlichen Grundfreibetrag übersteigt. Im Jahr 2023 lag der Freibetrag bei 10.908 Euro für Alleinstehende und bei 21.816 Euro für Verheiratete.

Die Daten für die gesetzliche Rente müssen bei der Steuererklärung nicht mehr eingetragen werden, denn sie werden von der Rentenversicherung automatisch an das Finanzamt übermittelt. Nur wer das Ergebnis mithilfe eines Steuerberechnungsprogramms vorher erfahren möchte, muss seine Daten eintragen. Hierbei hilft eine kostenlose Bescheinigung der Rentenversicherung, die sogenannte „Information über die Meldung an die Finanzverwaltung“ (früher „Mitteilung zur Vorlage beim Finanzamt“).

Soweit diese Bescheinigung erstmalig benötigt wird, kann sie im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung.de/steuerbescheinigung angefordert werden.

Rentenbeziehern, die schon einmal eine entsprechende Bescheinigung bei der Deutschen Rentenversicherung beantragt haben, wird diese für das Kalenderjahr 2023 automatisch zugesandt. Der Versand erfolgt bis Ende Februar.

Weitere Informationen gibt es in allen Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung und am kostenlosen Servicetelefon unter 0800 1000 4800 oder im Internet unter:
www.deutsche-rentenversicherung.de

Die Deutsche Rentenversicherung Nordbayern betreut rund 1,7 Millionen Versicherte und 868.000 Rentnerinnen und Rentner. Mit ihren Auskunfts- und Beratungsstellen und eigenen Reha-Kliniken bietet sie einen umfangreichen Beratungsservice und hochqualifizierte Reha-Leistungen. Sie ist Verbindungsstelle für Brasilien, Portugal, die Republik Moldau, Rumänien und die Türkei.