Elektronische Rechnung (eRechnung)

Bei der Übermittlung von eRechnungen ist zwischen eRechnungen betriebswirtschaftlicher Art (z. B. Rechnungen im Liefer- und Dienstleistungsbereich, Software-Lizenzen, Büromaterial, etc.) und sozialversicherungsrechtlicher Art (z. B. für ambulante Reha-Maßnahmen oder orthopädisches Schuhwerk etc.) zu unterscheiden.

Betriebswirtschaftliche eRechnungen an die Deutsche Rentenversicherung Nordbayern müssen über die Onlinezugangsgesetz-konforme Rechnungseingangsplattform (OZG-RE Portal des Bundes) übermittelt werden. Die hierfür erforderliche Leitweg-ID und die interne Bestellnummer erhalten Sie mit dem Auftrag bzw. von der, für den Rechnungsempfang zuständigen Fachabteilung der Deutschen Rentenversicherung Nordbayern (Abteilung der Hauptverwaltung oder Rehabilitationsklinik).

Sozialversicherungsrechtliche eRechnungen müssen dagegen über das eRechnungsportal der Deutschen Rentenversicherung übermittelt werden.

Weitere Informationen sowie die FAQs finden Sie hier:

Portal eRechnung und FAQs

Ansprechpartner für fachliche Fragen

Zentrale Beschaffungs- und Vergabestelle: vergabestelle@drv-nordbayern.de