Quelle:Deutsche Rentenversicherung/Felix Seyfert
Alters-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten sind grundsätzlich steuerpflichtige Einkünfte. Wieviel Prozent der Rente versteuert werden müssen, hängt stets davon ab, in welchem Jahr die Rente beginnt. Diejenigen, die 2023 in Rente gegangen sind, müssen nun nicht mehr 83 Prozent ihrer Rente versteuern, sondern nur noch 82,5 Prozent. Grund hierfür ist das am 22. März 2024 durch den Bundesrat beschlossene Wachstumschancengesetz.
Bislang erhöhte sich der Besteuerungsanteil jedes Jahr um 1 Prozent. Bei einem Rentenbeginn im Jahr 2040 wäre die Rente in voller Höhe zu versteuern gewesen. Durch das Wachstumschancengesetz steigt der Besteuerungsanteil nun nur noch um 0,5 Prozent pro Jahr, so dass erst ab dem Jahr 2058 die komplette Rente zu versteuern ist. Der Besteuerungsanteil bei einem Rentenbeginn in diesem Jahr liegt somit bei 83 Prozent und 2025 bei 83,5 Prozent.
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