Deutsche Rentenversicherung

Rentensteigerung durch Pflege

Datum: 07.11.2025

Die Arme einer älteren Frau umfassen die Schultern einen älteren Mannes im RollstuhlQuelle:pressfoto von freepik - Dankeschön!

Rentensteigerung durch Pflege

Die Pflegeversicherung zahlt für pflegende Angehörige unter bestimmten Voraussetzungen Beiträge zur Rentenversicherung und sorgt so für deren Schutz, ohne dass sie selbst Beitragsanteile tragen müssen.  

Bei der pflegebedürftigen Person muss dafür mindestens der Pflegegrad 2 vorliegen. Außerdem muss die Pflege in häuslicher Umgebung stattfinden und an mindestens 10 Stunden - verteilt auf wenigstens zwei Tage - in der Woche erfolgen. Neben der Pflege darf nur an maximal 30 Stunden pro Woche eine berufliche Tätigkeit ausgeübt werden.

Die Voraussetzungen für die Beitragszahlung prüft die Pflegekasse.

Sie haben noch weitere Fragen? Sie benötigen Unterstützung oder wünschen eine individuelle Beratung? Rat und Auskunft erteilt die Deutsche Rentenversicherung Oldenburg-Bremen auch hier unter der kostenlosen Servicetelefon-Nr. 0800 1000 480 28.