Deutsche Rentenversicherung

Achtung Schulabgänger

Ausbildungssuche zählt für die Rente

Datum: 22.06.2023

In diesen Tagen beenden wieder viele junge Menschen ihre Schulzeit. Doch nicht alle finden sofort einen Ausbildungsplatz. Die Deutsche Rentenversicherung Rheinland weist darauf hin, dass in diesem Fall eine Lücke im Rentenversicherungsverlauf vermieden werden kann. Denn wer zwischen 17 und 25 Jahre alt ist und sich mindestens einen Kalendermonat bei der Bundesagentur für Arbeit als ausbildungssuchend gemeldet hat, kann sich diese Zeit für seine spätere Rente anrechnen lassen. Was viele nicht wissen: Die Ausbildungssuche zählt als sogenannte Anrechnungszeit für die Rente – und zwar auch ohne Anspruch auf Arbeitslosengeld.

Weitere Informationen gibt es am kostenlosen Servicetelefon unter 0800 1000 4800.

Übrigens: Auch die Deutsche Rentenversicherung Rheinland bildet aus. Für 2023 sind noch Plätze frei, ganz gleich ob Ausbildung oder duales Studium. Mehr Info unter www.perfekt-starten.de