Der Internationale Tag der Familie wird weltweit am 15. Mai begangen, um die zentrale Bedeutung der Familie für die Gesellschaft hervorzuheben. Er wurde 1993 von den Vereinten Nationen ins Leben gerufen.
Die Deutsche Rentenversicherung Rheinland nimmt diesen Tag zum Anlass, um auf die Bedeutung der Kindererziehung für die persönliche Altersvorsorge hinzuweisen.
Kindererziehung kostet Zeit – auch Arbeitszeit. Deshalb sorgt die Deutsche Rentenversicherung für einen Ausgleich und rechnet bestimmte Zeiten während der Kindererziehung so an, als wären eigene Rentenbeiträge gezahlt worden.
Angerechnet werden sogenannte „Kindererziehungszeiten“ und „Kinderberücksichtigungszeiten“.
Kindererziehungszeiten
Für diese Zeiträume zahlt der Bund wegen der Erziehung eines Kindes Rentenbeiträge. Wenn das Kind vor 1992 geboren worden ist, werden bis zu 2 Jahre und 6 Monate ab Geburt angerechnet. Wenn das Kind ab 1992 geboren worden ist, werden bis zu 3 Jahre ab Geburt angerechnet.
Kinderberücksichtigungszeiten
Für diese Zeit werden grundsätzlich keine Beiträge gezahlt, hier wird nur der Zeitraum angerechnet. Unabhängig vom Geburtsjahr werden die ersten 10 Lebensjahre des Kindes angerechnet. Dies kann beispielsweise wichtig sein, um vorzeitig in Rente gehen zu können.
Diese Kinderzeiten werden nicht automatisch in das Rentenkonto eingetragen, da die Rentenversicherung die genauen Umstände der Kindererziehung nicht kennt, diese aber für eine Anrechnung maßgeblich sind. Deshalb ist hier ein Antrag erforderlich.
Wie sich die Kindererziehung auf die monatliche Rente auswirken kann:
Durch ein Kind, das vor 1992 geboren worden ist, kann sich die Rente um bis zu rund 94 Euro erhöhen. Wenn das Kind ab 1992 geboren worden ist, erhöht sie sich um bis zu etwa 113 Euro.