Betriebsprüfdienst
Betriebsprüfung bei den Arbeitgebern
Die Träger der Rentenversicherung prüfen nach bei den Arbeitgebern, ob diese ihre Meldepflichten und ihre sonstigen Pflichten nach dem SGB, die im Zusammenhang mit dem Gesamtsozialversicherungsbeitrag (= Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten-, Arbeitslosenversicherung) und den Umlagen nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz stehen, ordnungsgemäß erfüllen.
Ihre ersten Ansprechpartner für Fragen sind unsere Firmenserviceberaterinnen und -berater.