Deutsche Rentenversicherung

Rente gibt es nur auf Antrag

Stellen Sie Ihren Rentenantrag rechtzeitig

Eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung gibt es nicht automatisch. Wenn Sie in Rente gehen möchten, müssen Sie diese beantragen. Während man sich bei einer Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente den Beginn der Rente nicht aussuchen kann, ist das bei einer Altersrente anders.

Drei Monate vor Rentenbeginn

Hier empfehlen wir, einen Rentenantrag drei Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn zu stellen. So bleibt ausreichend Zeit und die Rente kann lückenlos an vorherige Gehaltszahlungen anschließen. Ist Ihr Versicherungskonto noch nicht auf dem aktuellen Stand, sind noch Lücken zu klären, Nachweise zu beschaffen oder Zeiten zu ergänzen, sollten Sie Ihren Rentenantrag früher stellen.

Wenn der Antrag zu spät gestellt wird

Übrigens: Wenn Sie die Altersrente zu spät beantragen, kann das Nachteile haben. Nur wenn der Rentenantrag spätestens drei Monate nach Ablauf des Monats gestellt ist, in dem alle Voraussetzungen erfüllt sind, kann Ihre Rente noch pünktlich beginnen. Geht Ihr Antrag aber später ein, wird Ihnen die Rente nicht nachgezahlt, Sie bekommen sie frühestens vom Antragsmonat an.

Viele Wege führen zur Rente

Online geht es am schnellsten

Sie können Ihren Antrag online ausfüllen und auch online an uns senden. Das geht jederzeit über "Mein Kundenportal" oder unsere Online-Services von Ihrem PC, Tablet oder Smartphone aus. Sollten Sie den Antrag nicht in einem Zug komplett ausfüllen können, können Sie ihn zwischenspeichern und später weiter machen. Ist Ihre Unterschrift erforderlich, können Sie diese mit dem Unterschriftenblatt per Post zuschicken.

Bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung

Viele Stadt- und Gemeindeverwaltungen helfen Ihnen gerne, Ihren Rentenantrag zu stellen. Deshalb ist das Ihr erster Ansprechpartner.

Bei einer Versichertenberaterin oder einem Versichertenberater

Auch unsere ehrenamtlichen Versichertenberater/innen helfen Ihnen gerne dabei, Ihre Rente zu beantragen.

Bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle

Benötigen Sie eine persönliche Beratung zum Antrag, können Sie diese vor Ort in einer unserer Auskunfts- und Beratungsstellen erhalten. Wir bitten Sie, dazu frühzeitig einen Termin bei der von Ihnen gewünschten Beratungsstelle zu vereinbaren. Denken Sie daran, auch für den Beratungstermin Vorlaufzeit zu berücksichtigen.