Seit 1. Januar ersetzt der Versicherungsnummernachweis den Sozialversicherungsausweis. Der neue Ausweis enthält – wie bisher der Sozialversicherungsausweis – die Versicherungsnummer, den Vor- und Familiennamen, den Geburtsnamen und das Ausstellungsdatum.
Das ist neu beim Versicherungsnummernachweis
- Wer seinen Versicherungsnummernachweis / Sozialversicherungsausweises verliert oder wiederfindet, muss das nicht mehr der zuständigen Krankenkasse oder seinem Rentenversicherungsträger mitteilen.
- Es ist nun möglich, mehrere Versicherungsnummernachweise zu besitzen.
- Ein unbrauchbarer Versicherungsnummernachweis / Sozialversicherungsausweis muss nicht mehr an die Krankenkasse oder den Rentenversicherungsträger zurückgegeben werden.
- Beschäftigte müssen den Versicherungsnummernachweis / Sozialversicherungsausweis nicht mehr ihrem Arbeitgeber vorlegen. Hierfür gibt es nun für die Arbeitgeber einen automatisierten Abruf der Versicherungsnummer bei der Datenstelle der Rentenversicherung.
Muster eines Versicherungsnummernachweises
Wichtig: Alle bisher ausgestellten Sozialversicherungsausweise sind weiter gültig.