Deutsche Rentenversicherung

Versicherungsnummernachweis ersetzt Sozialversicherungsausweis

Seit 1. Januar ersetzt der Versicherungsnummernachweis den Sozialversicherungsausweis. Der neue Ausweis enthält – wie bisher der Sozialversicherungsausweis – die Versicherungsnummer, den Vor- und Familiennamen, den Geburtsnamen und das Ausstellungsdatum.

Das ist neu beim Versicherungsnummernachweis

  • Wer seinen Versicherungsnummernachweis / Sozialversicherungsausweises verliert oder wiederfindet, muss das nicht mehr der zuständigen Krankenkasse oder seinem Rentenversicherungsträger mitteilen.
  • Es ist nun möglich, mehrere Versicherungsnummernachweise zu besitzen.
  • Ein unbrauchbarer Versicherungsnummernachweis / Sozialversicherungsausweis muss nicht mehr an die Krankenkasse oder den Rentenversicherungsträger zurückgegeben werden.
  • Beschäftigte müssen den Versicherungsnummernachweis / Sozialversicherungsausweis nicht mehr ihrem Arbeitgeber vorlegen. Hierfür gibt es nun für die Arbeitgeber einen automatisierten Abruf der Versicherungsnummer bei der Datenstelle der Rentenversicherung.

Muster eines Versicherungsnummernachweises

Muster eines Versicherungsnummernachweises

Wichtig: Alle bisher ausgestellten Sozialversicherungsausweise sind weiter gültig.