Rente und Steuer: Mitteilungen für 2025 kommen

Zur Zeit verschicken wir die Rentenbezugsmitteilungen für das Jahr 2025 an unsere Rentnerinnen und Rentner.

Datum: 14.01.2026

Eine Seniorin füllt ein Seminar ausQuelle:DRV | Harms Eine Seniorin füllt ein Seminar aus

Zur Zeit verschicken wir an unsere Rentnerinnen und Rentner per Post die Rentenbezugsmitteilungen für das Jahr 2025. Diese informiert über alle Angaben zur Rente, die bei einer Steuerklärung benötigt werden.

Einmal beantragt, erhalten Sie Ihre Mitteilung jedes Jahr zum Jahresanfang automatisch.

Daten gehen gleichzeitig an Finanzamt

Gleichzeitig übermitteln wir die Daten auch an die Finanzämter. Für Sie, als Rentnerin oder Rentner, bedeutet das:

  • Sie können der Rentenbezugsmitteilung entnehmen, welche Daten Ihr Finanzamt erhalten hat.
  • Die Steuererklärung wird dadurch für Sie einfacher, denn die «Anlage R» und die «Anlage Vorsorgeaufwand» müssen Sie nicht mehr ausfüllen.
  • Nur wenn Sie das Ergebnis Ihrer Steuererklärung mithilfe eines Steuerberechnungsprogramms vorab wissen möchten, müssen Sie Ihre Daten eintragen. Die Rentenbezugsmittteilung erklärt Ihnen dann genau, wo welche Werte einzutragen sind.

Erste Mitteilung online anfordern

Wenn Sie jetzt zum ersten Mal eine Rentenbezugsmitteilung erhalten möchten, können Sie hier die "Information über die Meldung an die Finanzverwaltung (Versichertenrente)" oder die "Information über die Meldung an die Finanzverwaltung (Hinterbliebenenrente)" ganz einfach online anfordern. Dazu brauchen Sie nur Ihre Versicherungsnummer. Die Mitteilung erhalten Sie dann per Post.

Gut zu wissen

Rentnerinnen und Rentner müssen eine Steuerklärung abgeben, wenn ihr zu versteuerndes Einkommen den jährlichen Grundfreibetrag überschreitet. Der Freibetrag für 2025 liegt bei 12.096 Euro für Alleinstehende und 24.192 Euro für Verheiratete.

Weitere Informationen finden Sie in unserer Broschüre.