Deutsche Rentenversicherung

Grundrentenzuschlag: Wir überprüfen Ihr Einkommen

Nur wenn sich die Höhe des Grundrentenzuschlags ändert, erhalten Sie dazu einen Bescheid.

Eine Seniorin füllt ein Seminar ausQuelle:DRV | Harms Eine Seniorin füllt ein Seminar aus

Jedes Jahr überprüfen wir zum 1. Januar die Einkommensanrechnung beim Grundrentenzuschlag.

Je nach anzurechnendem Einkommen kann sich der Zahlbetrag des Grundrentenzuschlags erhöhen, verringern oder auch gleich bleiben. 

Erhalte ich immer einen Bescheid nach der Einkommensprüfung?

Nein, ein Bescheid wird grundsätzlich nur noch erteilt, wenn sich der Zahlbetrag des Grundrentenzuschlags ändert oder wenn wir noch Ermittlungen zu den Kapitalerträgen durchführen.

Ändert sich die Rentenhöhe nach der Einkommensprüfung nicht, erhalten Sie also keinen Bescheid.

Welches Einkommen wird berücksichtigt?

Wir berücksichtigen nicht Ihr aktuelles Einkommen, sondern das steuerpflichtige Einkommen, das uns Ihr Finanzamt mitteilt. Das ist zur Zeit meist das Einkommen aus den Jahren 2020 oder 2021. Da wir an die Meldung der Finanzämter gebunden sind, können wir weder das Einkommen eines anderen Jahres berücksichtigen noch davon abweichendes, von Ihnen selbst mitgeteiltes Einkommen.

Beim Einkommen zählt das Haushaltseinkommen. Das bedeutet: Bei Ehepaaren oder Lebenspartnerschaften ist das Gesamteinkommen beider Partner zu berücksichtigen.

Wie hoch darf das Einkommen sein?

Den vollen Grundrentenzuschlag gibt es bis zu einem monatlichen Einkommen von 1.375 Euro bei Alleinstehenden und 2.145 Euro bei Ehepartnern. Bei höherem Einkommen wird der Grundrentenzuschlag gekürzt.

Bekommt jede Rentnerin oder jeder Rentner den Grundrentenzuschlag?

Nicht jeder bekommt den Grundrentenzuschlag. Nur wer mindestens 33 Jahre gearbeitet und zwischen 30 und 80 Prozent des Durchschnittsverdienstes verdient hat, kann Anspruch auf den Grundrentenzuschlag haben. Dabei wird Einkommen über einem bestimmten Freibetrag angerechnet.

Wenn Sie noch Fragen haben, schauen Sie in unseren Fragen-und-Antworten-Katalog.