Das ändert sich 2026 in der Rentenversicherung

Ob Altersgrenzen, Hinzuverdienst oder freiwillige Beiträge - was ab Januar 2026 gilt, erfahren Sie hier.

Datum: 15.12.2025

Kollegen sitzen in einem Büro an einem Tisch, vor ihnen liegen Schreibblöcke.Quelle:DRV | Raths Kollegen sitzen in einem Büro an einem Tisch, vor ihnen liegen Schreibblöcke.

In der gesetzlichen Rentenversicherung ändern sich zum Jahresbeginn 2026 wieder wichtige Werte. Hier die wichtigsten Änderungen im Überblick:

Altersgrenzen steigen

Die Altersgrenzen steigen 2026 um weitere zwei Monate.

Eine Regelaltersrente können 1960 Geborene mit 66 Jahren und 4 Monaten erhalten.

Die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte (Rente ab 63, nach 45 Jahren) können 1962 geborene Versicherte mit 64 Jahren und 8 Monaten erhalten.

Für die Altersrente für schwerbehinderte Menschen gilt die gleiche Altersgrenze.

Neue Hinzuverdienstgrenzen

Wer eine vorgezogene Altersrente bezieht, kann unbegrenzt hinzuverdienen, ohne dass die Rente gekürzt wird. Übrigens: Wer seine Altersrente als Teilrente bezieht, hat den Vorteil, dass der Anspruch auf Krankengeld weiterbesteht.

Neben einer vollen Erwerbsminderungsrente können Sie je nach Einzelfall jährlich bis zu rund 20.763 Euro hinzuverdienen. Entscheidend ist dabei, wie viele Stunden Sie als Rentnerin oder Rentner tatsächlich arbeiten.

Neben einer teilweisen Erwerbsminderungsrente können rund 41.527 Euro hinzuverdient werden.

Höhere freiwillige Beiträge

Wer nicht schon per Gesetz versicherungspflichtig ist, kann freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlen. 2026 können Sie jeden Betrag zwischen dem Mindestbeitrag von 112,16 Euro und dem Höchstbeitrag von 1.571,70 Euro im Monat wählen.

Freiwillige Beiträge für 2025 können noch bis 31. März 2026 gezahlt werden. Dann ist ein monatlicher Beitrag zwischen 112,16 Euro und 1.497,30 Euro möglich.

Höherer Mindestlohn

Ab Januar 2026 erhöht sich der Mindestlohn auf 13,90 Euro pro Stunde. Wer im Minijob arbeitet, kann dann bis zu 603 Euro monatlich verdienen, also etwa 10 Wochenstunden arbeiten, ohne den Minijob-Status zu verlieren.

Beitragssatz bleibt unverändert

Der Beitragssatz zur allgemeinen Rentenversicherung bleibt auch 2026 stabil bei 18,6 Prozent. Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen je die Hälfte.

Höhere Beitragsbemessungsgrenze

Die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung steigt 2026 auf monatlich 8.450 Euro oder jährlich 101.400 Euro. Wer mehr verdient, zahlt nur bis zu dieser Grenze Beiträge zur Rentenversicherung. Die Beitragsbemessungsgrenze für 2026 richtet sich nach der Entwicklung der Bruttoverdienste von 2025 zu 2024. Da diese 2025 im Vergleich zu 2024 gestiegen sind, steigt auch die Beitragsbemessungsgrenze 2026.