Selbständig oder abhängig beschäftigt?
Unser Online-Portal "Selbstcheck Erwerbsstatus" ermöglicht Ihnen eine erste Einschätzung zu Ihrem Erwerbsstatus.
Datum: 08.09.2026
Quelle: Adobe Stock | Ingo Bartussek
Selbständig tätig oder abhängig beschäftigt? Klingt einfach - ist es aber nicht.
Neuer Selbstcheck zum Erwerbstatus
Nicht immer lässt sich die Frage nach dem Erwerbsstatus auf den ersten Blick klar beantworten. Der neue „Selbstcheck Erwerbsstatus“ kann dabei helfen. Er zeigt Ihnen, welche Aspekte bei der Einschätzung "selbständig" oder "abhängig beschäftigt" berücksichtigt werden.
Während des Selbstchecks werden Fragen zur ausgeübten Tätigkeit gestellt, zur Eingliederung im Betrieb oder zum Unternehmerrisiko. Die Auswertung daraus liefert Ihnen eine unverbindliche, erste grobe Einschätzung zu Ihrem Erwerbsstatus, also ob Sie eher "selbständig" oder eher "abhängig beschäftigt" sind.
Wichtig für Sie: Der Selbstcheck ist nicht rechtlich bindend.
Verbindliche Statusfeststellung
Wer Rechtsicherheit zu seinem Erwerbsstatus möchte, muss eine rechtsverbindliche Statusfeststellung durchführen lassen. Der Selbstcheck Erwerbsstatus ersetzt diesen nicht.
Bei einer rechtsverbindlichen Entscheidung werden die einzelnen Kritirien gewichtet und einer Gesamtbetrachtung unterzogen. Für eine rechtssichere Entscheidung im Vorfeld kann ein Clearingverfahren durchgeführt werden. Dieses führt die Clearingstelle bei der Deutschen Rentenversicherung Bund durch.
Im Rahmen von Betriebsprüfungen kann der Erwerbsstatus rückwirkend rechtsverbindlich beurteilt werden. Bei unverändertem Sachverhalt sind die Betriebsprüfer allerdings an bereits erfolgte Entscheidungen der Clearingstelle gebunden.
Gut zu wissen
- Das Online-Tool „Selbstcheck Erwerbsstatus“ ist kostenfrei, erfordert keine Registrierung und erfasst keine persönlichen Daten.
- Nutzen können es Auftragnehmende und Auftraggebende.
- Eine Statusfeststellung "selbständig " oder "abhängig beschäftigt" ist nicht verpflichtend.
- Der Selbstcheck ist nicht geeignet für die Einschätzung des Erwerbsstatus von Gesellschafter-Geschäftsführern einer GmbH, mitarbeitenden Gesellschaftern und Fremdgeschäftsführern.
Mehr Informationen zum Thema Scheinselbstständigkeit finden Sie hier:
Selbstständig oder abhängig beschäftigt – Scheinselbstständigkeit erkennen