Vorsitz in Vertreterversammlung und Vorstand wechselt
Ab 1. Oktober ist Malte Pertzsch Vorsitzender der Vertreterversammlung. Beate Petry ist Vorsitzende des Vorstandes.
Datum: 01.10.2026
Quelle: Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz
Die Vorsitzenden der Selbstverwaltung (von links): Franziska Bliewert, Malte Pertzsch, Beate Petry, Myriam Lauzi
Turnusgemäß zum 1. Oktober wechseln sich die Vorsitzenden in den Selbstverwaltungsorganen - Vertreterversammlung und Vorstand - in ihrem Amt ab.
Vorsitzende der Vertreterversammlung
Amtierender Vorsitzender der Vertreterversammlung ist für ein Jahr Malte Pertzsch. Er folgte Ende Juni Thomas Breuer im Amt des alternierenden Vorsitzenden der Vertreterversammlung und übernimmt nun erstmals den Vorsitz. Er vertritt die Versichertenseite und ist im Hauptberuf Regionalleiter der IG Bauen-Agrar-Umwelt Rheinland-Pfalz-Saar.
Den Vorsitz übernimmt er von Franziska Bliewert, die die Arbeitgebendenseite vertritt. Im Hauptberuf ist sie Justiziarin und stellvertretende Hauptgeschäftsführerin der Landesvereinigung Rheinland-Pfälzischer Unternehmerverbände e.V..
Vorsitzende des Vorstandes
Amtierende Vorsitzende des Vorstandes ist Beate Petry, die die Arbeitgebendenseite im Vorstand vertritt. Hauptberuflich ist sie Head of Global Pensions and Benefits der BASF SE in Ludwigshafen.
Den Vorsitz übernimmt sie von Myriam Lauzi, die die Interessen der Versicherten vertritt. Hauptberuflich ist sie beim DGB Rheinland-Pfalz/Saarland Abteilungsleiterin für Soziales und Gesundheit.
Die Selbstverwaltung
Die Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung. Vertreterversammlung und Vorstand sind die Organe der Selbstverwaltung. Sie sind jeweils zu gleichen Teilen mit Vertreterinnen und Vertretern der Versicherten und der Arbeitgebenden besetzt.
Den Vorsitz teilen sich die Vertreterinnen und Vertreter der Versicherten und Arbeitgebenden und wechseln sich dabei jährlich ab. Dieser regelmäßig zum 1. Oktober stattfindende Wechsel ist in der Satzung festgelegt. Die ehrenamtlichen Mitglieder von Vertreterversammlung und Vorstand sind an grundlegenden finanziellen, organisatorischen und personellen Entscheidungen beteiligt.