Auch Rentner müssen bis zum 31. Juli ihre Steuererklärung für 2020 abgeben. Die Deutsche Rentenversicherung bescheinigt ihnen dazu die Höhe der Rente und der gezahlten Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung im Jahr 2020. Diese Angaben können in die Steuervordrucke „Anlage R“ und „Anlage Vorsorgeaufwand“ eingetragen werden.
Bescheinigung online oder telefonisch anfordern
Wer Anfang des Jahres keine Rentenbezugsmitteilung 2020 von der Rentenversicherung erhalten hat, kann diese im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung.de/steuerbescheinigung oder unter der kostenlosen Service-Nummer 0800 1000 480 16 anfordern. Dazu braucht man nur die Versicherungsnummer. Zugeschickt wird sie dann per Post.
Steuererklärung wird einfacher
Übrigens: Die Rentenversicherung hat die Daten bereits Anfang des Jahres auch an die Finanzämter übermittelt. Für Rentenbezieher wird die Steuererklärung damit einfacher. Seit diesem Jahr müssen sie die Werte nicht mehr selbst in die entsprechenden Vordrucke eintragen. Über ihre Rentenbezugsbescheinigung wissen sie aber, was dem Finanzamt gemeldet wurde.
Nicht jeder Rentner muss Steuern zahlen
Viele Rentner müssen keine Steuern zahlen. Wer 2020 erstmals eine Rente bekommen hat, muss erst Steuern zahlen, wenn die Bruttorente höher als rund 13 700 Euro jährlich ist (bei Verheirateten sind es 27 400 Euro) oder wenn zusätzlich zur Rente noch andere Einkünfte, wie Zins- oder Mieteinnahmen, erzielt werden. Auskünfte zu steuerlichen Fragen dürfen nur die Finanzämter, Lohnsteuerhilfevereine oder Steuerberater geben.