Neue Möglichkeiten für Minijobber
Datum: 18.06.2026
Zum 1. Juli 2026 können Minijobber ihre Entscheidung, keine Beiträge zur Rentenversicherung zu zahlen, erstmals ändern.
Sie können die Aufhebung der Befreiung von der Rentenversicherungspflicht beantragen. Zusätzlich zu den Rentenversicherungsbeiträgen ihres Arbeitgebers zahlen sie dann eigene Beiträge in geringer Höhe.
Bisher galt: Wer sich einmal von der Versicherungspflicht hat befreien lassen, konnte in diesem Minijob nicht wieder versicherungspflichtig werden.
Versicherungspflicht hat Vorteile
Wer sich für die Rentenversicherungspflicht entscheidet, kann viele Vorteile nutzen:
- Die Beschäftigungszeiten im Minijob zählen für die verschiedenen Wartezeiten, zum Beispiel von Alters- oder Erwerbsminderungsrenten.
- Es kann Anspruch auf Prävention, Reha-Leistungen und Erwerbsminderungsrente entstehen.
- Das Arbeitsentgelt wird in voller Höhe bei der Berechnung der späteren Rente berücksichtigt.
- Die Entgeltumwandlung für eine betriebliche Altersversorgung ist möglich.
- Die Voraussetzungen für eine private Altersvorsorge mit staatlicher Förderung, wie die „Riester-Rente“, werden erfüllt.
- Die Beitragszeiten zählen für einen möglichen Anspruch auf einen Grundrentenzuschlag.
Das ist zu beachten
Die Aufhebung der Befreiung von der Versicherungspflicht muss beim Arbeitgeber beantragt werden. Sie wirkt ab dem Monat nach der Antragstellung, also für die Zukunft. Werden mehrere Minijobs ausgeübt, gilt sie für alle Minijobs. Jeder Arbeitgeber muss die neue Versicherungspflicht melden. Eine erneute Befreiung von der Versicherungspflicht ist in diesem Minijob nicht mehr möglich.
Antrag beim Arbeitgeber stellen
Gewerbliche Minijobber können über die Website der Minijob-Zentrale den Antrag auf Aufhebung der Versicherungsfreiheit herunterladen, ausfüllen und beim Arbeitgeber abgeben, der das meldet.
Minijobber im Privathaushalt sollten sich direkt an ihren Arbeitgeber wenden, der die Aufhebung online über den "Änderungscheck" bei der Minijob-Zentrale veranlassen kann.
Die Website der Minijob-Zentrale ist über www.Minijob-Zentrale.de zu erreichen.
Gut zu wissen
- 603 Euro können Minijobber zurzeit maximal verdienen.
- Davon müssen sie selbst kaum Abgaben zahlen, denn die Beiträge zur Kranken-, Renten- und Unfallversicherung zahlt größtenteils der Arbeitgeber.
- Versicherungspflicht besteht nur zur Rentenversicherung. Davon kann man sich befreien lassen.
- Wer versicherungspflichtig in der Rentenversicherung ist, zahlt als Minijobber im gewerblichen Bereich Rentenbeiträge in Höhe von 3,6 Prozent des Verdienstes (zurzeit also monatlich maximal 21,71 Euro), als Minijobber im Privathaushalt Rentenbeiträge von 13,6 Prozent (zurzeit monatlich maximal 82,01 Euro).