Empfehlungen der Alterssicherungskommission

Erklärung von Vorstand und Vertreterversammlung zur organisatorischen Weiterentwicklung der Deutschen Rentenversicherung

Die Alterssicherungskommission empfiehlt in ihrem Bericht auch, die Deutsche Rentenversicherung organisatorisch so weiterzuentwickeln, dass sie ihre Aufgaben künftig effizienter, schneller und bei gesicherter Flächenpräsenz zugleich bürgernäher erfüllen kann.

Dazu erklären Vorstand und Vertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz:

Der Vorstand und die Vertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz unterstützen das Ziel, die Strukturen der Deutschen Rentenversicherung kontinuierlich weiterzuentwickeln und vorhandene Potenziale für eine effiziente Aufgabenwahrnehmung zu nutzen. Effizienz, Wirtschaftlichkeit und eine moderne Organisation sind wichtige Voraussetzungen für eine leistungsfähige Rentenversicherung. Nach diesen Prinzipien handelt die Selbstverwaltung der DRV Rheinland-Pfalz bereits heute.

Selbstverwaltung tragendes Prinzip

Die Selbstverwaltung ist ein tragendes Prinzip der gesetzlichen Rentenversicherung. Sie gewährleistet die demokratische Mitwirkung der Versicherten und Arbeitgeber und sorgt dafür, dass Entscheidungen unter Berücksichtigung regionaler Gegebenheiten und der konkreten Bedürfnisse vor Ort getroffen werden. Gerade mit Blick auf die Empfehlung 33 und die damit verbundenen Zentralisierungsüberlegungen wäre eine frühzeitige und substanzielle Einbindung der Selbstverwaltung zur Erstellung der Empfehlung notwendig gewesen.

Selbstverwaltung bei grundlegenden Reformen beteiligen

Politik und Gesetzgeber haben die Selbstverwaltung bewusst als eigenverantwortliche Entscheidungs- und Gestaltungsinstanz ausgestaltet. Sie gewährleitstet die demokratische Mitwirkung der Versicherten und Arbeitgeber durch ihre paritätische Besetzung, die auch künftig sichergestellt bleiben muss. Dieses bewährte Prinzip darf durch organisatorische Reformen nicht geschwächt noch faktisch ausgehebelt werden.

Die Selbstverwaltung verfügt über gewachsene Erfahrung, regionale Kenntnisse und praktisches Steuerungswissen, das für eine sachgerechte Weiterentwicklung der Deutschen Rentenversicherung genutzt werden sollte. Daraus folgt, dass grundlegende Reformen nur gemeinsam mit der Selbstverwaltung entwickelt werden sollten. Entscheidungen über die Köpfe der gewählten Vertreterinnen und Vertreter hinweg beeinträchtigen die demokratische Legitimation der Rentenversicherung.

Regionale Aufgaben regional verankern

Dies gilt insbesondere für Aufgaben mit unmittelbarer regionaler Bedeutung, zum Beispiel im Bereich der Rehabilitationseinrichtungen. Reha-Kliniken sind Teil der regionalen Versorgungsstruktur und zugleich bedeutende Arbeitgeber in den Ländern und Regionen. Entscheidungen über solche Strukturen, ihre Entwicklung und Ausrichtung müssen deshalb auch künftig regional verankert bleiben.

Gestaltungsauftrag der Selbstverwaltung respektieren

Wir appellieren daher an Politik und Gesetzgeber, den Gestaltungsauftrag der Selbstverwaltung zu respektieren und ihr den erforderlichen Handlungsspielraum für die Weiterentwicklung der Organisationsstrukturen zu belassen. Aufgabe des Gesetzgebers ist es, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu schaffen. Die konkrete Ausgestaltung organisatorischer Veränderungen sollte hingegen in der Verantwortung der Selbstverwaltung liegen. Nur so können das bewährte Prinzip der Selbstverwaltung sowie die demokratische Legitimation der gesetzlichen Rentenversicherung dauerhaft erhalten bleiben.