Wer für das Jahr 2016 freiwillige Beiträge zur Rentenversicherung zahlen will, hat dafür nur noch bis zum 31. März 2017 Zeit. Der Mindestbeitrag für 2016 beträgt monatlich 84,15 Euro. Bis zum Höchstbeitrag von 1.159,40 Euro monatlich kann jeder Betrag frei gewählt werden. Wichtig ist, bei der Überweisung die Versicherungsnummer, den Namen und Vornamen sowie den Zeitraum, für den die Beiträge gelten sollen, anzugeben.
Insbesondere Versicherte, die durch die Beitragszahlung ihre Anwartschaft auf Rente wegen Erwerbsminderung aufrechterhalten wollen, sollten diesen Termin keinesfalls versäumen. Allerdings ist dieses nur für Versicherte möglich, die vor 1984 bereits 60 Beitragsmonate zurückgelegt hatten und seit dieser Zeit bis heute einen lückenlosen Versicherungsverlauf vorweisen können. Hier kann bereits eine rentenrechtliche Lücke von nur einem Monat ausreichen, um diese Anwartschaft zu verlieren.
Doch es gibt noch viele weitere Vorteile der freiwilligen Versicherung. Wann sich eine freiwillige Beitragszahlung lohnt, kann im Rahmen einer individuellen Beratung geklärt werden.
Den Antrag auf Beitragszahlung und weitere Informationen zum Thema gibt es bei unserer Auskunfts- und Beratungsstelle. Die Info-Broschüre „Freiwillig rentenversichert: Ihre Vorteile“ ist kostenlos erhältlich bei der Deutschen Rentenversicherung Saarland, 66108 Saarbrücken, unter der Service-Nummer 0800 1000 48 017 oder per E-Mail: presse@drv-saarland.de sowie über das Internet. Unter www.deutsche-rentenversicherung-saarland.de können Antragsformular und Broschüre heruntergeladen werden.