Die Deutsche Rentenversicherung Saarland ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung. Gewählte, ehrenamtlich tätige Vertreterinnen und Vertreter der Arbeitgeber und der Versicherten erfüllen dabei die generellen Angelegenheiten des Versicherungsträgers in eigener Verantwortung.
Die Vertreterversammlung und ihre Aufgaben
Die Vertreterversammlung ist das höchste Organ der Selbstverwaltung. Sie ist paritätisch besetzt. Ihr gehören derzeit jeweils 15 Vertreter der Versicherten- und Arbeitgeberseite an. Die Vertreterversammlung wird für sechs Jahre von Arbeitgebern und Versicherten gewählt. Der Vorsitz wechselt jährlich zum 1. Oktober zwischen Arbeitgeber- und Versichertenseite.
In der konstituierenden Sitzung der Vertreterversammlung am 25. September 2023 wurde Timo Ahr zum alternierenden Vorsitzenden auf Versichertenseite und Holger Kopp zum alternierenderen Vorsitzenden auf Arbeitgeberseite gewählt. Den Vorsitz der Vertreterversammlung hat derzeit turnusbedingt Holger Kopp inne.
Quelle:DRV Saarland
Holger Kopp, alternierender Vorsitzender der Vertreterversammlung (Arbeitgeberseite)
Quelle:DRV Saarland
Timo Ahr, alternierender Vorsitzender der Vertreterversammlung (Versichertenseite)
Mitglieder der Vertreterversammlung
Die 30 Mitglieder der Selbstverwaltung werden bei der Sozialwahl gewählt.
Quelle:DRV Saarland
Versichertenvertreter | Arbeitgebervertreter |
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Ahr, Timo | Kopp, Holger |
Fischer, Michael | Zender, Paul-Peter |
Quartz, Anette | Dr. Schultheiß, Jörg |
Schmidt, Wolfgang | Garn, Sandra |
Blaser, Daniela | Ehrhardt, Christian |
Klopp, Thomas | Paul, Patrick |
Rosinus, Anna | Rupp, Oliver |
Piro, Jörg | Krauth, Sybille Gabriele |
Huwig, Franz | Dincher, Peter |
Kessler, Cornelia | Hensler, Sabine |
Naumann, Dominik | Göritz, Anja |
Langenfeld, Dietmar | Hohrath, Frank Christoph |
Weber, Gabriele | Bodo, Elke |
Porn, Andreas | Heuser, Uwe |
Hirtz, Nicole | Schlegel Friedrich, Daniela |
Aufgaben der Vertreterversammlung
Die Vertreterversammlung hat unter anderem folgende Aufgaben:
- Abnahme der Jahresrechnung
- Feststellung des Haushaltsplanes
- Beschluss der Satzung
- Wahl der Mitglieder des Vorstandes und des Geschäftsführers der Deutschen Rentenversicherung Saarland
- Wahl der Versichertenältesten - wahlberechtigt sind nur die Versichertenvertreter -
Kontakt
Kontakt zu den Mitgliedern des Vorstandes und der Vertreterversammlung können Sie über das Referat Selbstverwaltung aufnehmen. Wenden Sie sich hierzu an das Referat Selbstverwaltung unter der Anschrift:
Deutsche Rentenversicherung Saarland
Referat Selbstverwaltung
Martin-Luther-Straße 2-4
66111 Saarbrücken
oder direkt per Mail an presse@drv-saarland.de