Deutsche Rentenversicherung

Freiwillige Beiträge fristgerecht zahlen: Stichtag: 1. April 2019

Datum: 27.02.2019

Wer rückwirkend für das Jahr 2018 freiwillige Beiträge zur Rentenversicherung zahlen will, hat dafür noch bis zum 1. April 2019 Zeit. Der Mindestbetrag für freiwillige Beiträge im Jahr 2018 beträgt monatlich 83,70 Euro. Bis zum Höchstbeitrag von 1.246,20 Euro monatlich kann der Betrag frei gewählt werden. Wichtig ist, bei der Überweisung die Versicherungsnummer, den Vor- und Nachnamen sowie den Zeitraum, für den die Beiträge gelten sollen, anzugeben.

Besonders wichtig ist der Stichtag 1. April 2019 für Versicherte, die durch die Beitragszahlung ihre Anwartschaft auf eine Erwerbsminderungsrente aufrechterhalten wollen. Allerdings ist dies nur für Versicherte möglich, die vor dem Jahr 1984 bereits mindestens 60 Beitragsmonate und einen bis heute lückenlosen Versicherungsverlauf vorweisen können. Bereits bei einer Lücke von einem Monat kann der Anspruch verloren gehen. Für wen sich die freiwillige Beitragszahlung generell lohnt, kann im Rahmen einer individuellen Beratung geklärt werden.

Den Antrag auf Beitragszahlung und weitere Informationen zum Thema gibt es bei unserer Auskunfts- und Beratungsstelle. Die Info-Broschüre „Freiwillig rentenversichert: Ihre Vorteile“ erhalten Sie kostenlos bei der Deutschen Rentenversicherung Saarland, Martin-Luther-Straße 2-4, 66111 Saarbrücken, unter der Service-Nummer 0800 1000 48 017 oder per E-Mail: service@drv-saarland.de sowie über das Internet. Unter www.deutsche-rentenversicherung-saarland.de finden Sie Antragsformular und Broschüre.