Deutsche Rentenversicherung

Jahresrechnung 2018 und Entschließung der BVV zum Erhalt
der sozialen Selbstverwaltung der Deutschen Rentenversicherung verabschiedet

Datum: 03.07.2019

Positive Entwicklung der DRV Saarland im Haushaltsjahr 2018
Die Vertreterversammlung des saarländischen Rentenversicherungsträgers hat vorgestern unter dem Vorsitz des Versichertenvertreters, Eugen Roth, die Jahresrechnung für das Jahr 2018 abgenommen und Vorstand und Geschäftsführerin Entlastung erteilt. Im vergangenen Jahr konnte die Deutsche Rentenversicherung insgesamt einen Überschuss von 4,4 Mrd. Euro erzielen. Die Nachhaltigkeitsrücklage, also das Finanzpolster der Rentenversicherung, stieg dabei auf 1,79 durchschnittliche Monatsausgaben an. Dies ist im Vergleich zum Vorjahr ein Anstieg um rund 11 Prozent. Bei der DRV Saarland entwickelten sich die Zahlen ebenfalls positiv. Bei einem Überschuss von 26 Mio. EUR wurden zum Jahresende 2018 rund 230 Mio. EUR als Rücklage verwaltet. Angesichts dieser Entwicklung zieht die Geschäftsführerin der DRV Saarland, Stephanie Becker-Kretschmer, ein positives Fazit: „Das abgelaufene Haushaltsjahr hat die gesetzliche Rentenversicherung erfolgreicher als angenommen abgeschlossen. Bei allen Einnahmepositionen wurden deutliche Zuwächse erzielt. Dabei stiegen die Beitragseinnahmen wesentlich stärker als die Bundeszuschüsse an.“

DRV Saarland tritt für Erhaltung der sozialen Selbstverwaltung ein
Darüber hinaus haben der Vorstand und die Vertreterversammlung sich im Rahmen der Sitzung dazu entschieden, die von der Bundesvertreterversammlung (BVV) beschlossene Entschließung zur Erhaltung der sozialen Selbstverwaltung vom 27. Juni 2019 zu verabschieden. In seinen Ausführungen unterstreicht Eugen Roth bezugnehmend auf die Entschließung der BVV nachdrücklich die Bedeutung der sozialen Selbstverwaltung für unsere Gesellschaft wie auch das deutsche Rentenversicherungssystem und spricht sich für deren Erhalt aus: „Die soziale Selbstverwaltung ist konstitutives Merkmal unseres Sozialstaates, demokratisches Element und Ausdruck gelebter Sozialpartnerschaft […]. Es hat sich bewährt, dass die unmittelbar Betroffenen selbst die für die Verwaltung der Träger entscheidenden Sach- und Personalentscheidungen vornehmen und nicht, zum Beispiel eine Ministerialbürokratie mit einer parteipolitisch besetzten Führung.“ Mit der Verabschiedung der Entschließung setzt sich die DRV Saarland ferner in Übereinstimmung mit der BVV der DRV Bund gegen die derzeitigen Bestrebungen der Politik zur Wehr, die soziale Selbstverwaltung im GKV-Spitzenverband abzuschaffen und im MDK-System abzuschwächen. Nicht zuletzt fordert der saarländische Rentenversicherungsträger (der Vorstand der DRV, vertreten durch die Herren Schulz und Hiry, und die Vertreterversammlung, vertreten durch die Herren Roth und Ravené) in Anknüpfung an die Entschließung der BVV die Bundesregierung und den Gesetzgeber auf, „alle Eingriffe in die Rechte der sozialen Selbstverwaltung zu unterlassen und stattdessen die im Koalitionsvertrag von den Regierungsparteien vereinbarte Stärkung der Selbstverwaltung in der Sozialversicherung umzusetzen.“