Deutsche Rentenversicherung

Grundrentenbescheide werden ab Juli 2021 versendet – kein Antrag erforderlich

Datum: 09.10.2020

Am 1. Januar 2021 tritt das neue Grundrentengesetz in Kraft. Die Grundrente ist ein Zuschlag zur gesetzlichen Rente. Dieser soll Rentnerinnen und Rentnern zugutekommen, die lange gearbeitet, aber unterdurchschnittlich verdient haben und daher nur eine geringe Rente beziehen.

Um die Grundrente zu erhalten, ist kein Antrag notwendig. Die DRV Saarland prüft, welche Rentenbezieher/innen Anspruch auf die neue Leistung haben. Wenn Sie für den Bezug der Grundrente berechtigt sind, informieren wir Sie hierüber schriftlich in einem gesonderten Bescheid. Die Grundrente wird Ihnen daraufhin automatisch ausgezahlt.
Die ersten Bescheide werden im Juli 2021 versandt. Wir bitten daher um etwas Geduld. In jedem Fall werden den Anspruchsberechtigten die Grundrentenbeträge nachgezahlt, finanzielle Nachteile entstehen hierdurch nicht.

Bitte beachten Sie, dass die Mitarbeiter/innen unserer Auskunfts- und Beratungsstelle derzeit noch keine Beratungen zu individuellen Grundrentenansprüchen anbieten können. Sobald dies möglich ist, werden wir die Beratung aufnehmen.

Auf der neuen Themenseite der DRV zur Grundrente www.deutsche-rentenversicherung.de/grundrente finden Sie alles Wissenswerte rund um die Grundrente, aktuelle Meldungen, Antworten auf häufig gestellte Fragen und konkrete Beispiele zum Grundrentenbezug. Darüber hinaus können Sie sich dort die Broschüre „Grundrente: Fragen und Antworten“ herunterladen.

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