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Durch die Coronakrise besteht derzeit ein besonders hoher Bedarf an medizinischem Personal. Aber auch in anderen Wirtschaftsbereichen kann es zu Personalengpässen aufgrund von Erkrankungen oder Quarantäneanordnungen kommen. Um die Weiterarbeit oder Wiederaufnahme einer Beschäftigung nach Renteneintritt zu erleichtern, hat die Bundesregierung die im jeweiligen Kalenderjahr geltende Hinzuverdienstgrenze für das Jahr 2021 auf 46.060 Euro angehoben. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Saarland hin. Bereits im vergangenen Jahr wurde die Hinzuverdienstmöglichkeit für vorgezogene Altersrenten ausgeweitet. Im Jahr 2020 führte ein Verdienst bis zu 44.590 Euro zu keiner Kürzung der Altersrente. Jahreseinkünfte bis zu dieser Höhe führen somit nicht zu einer Kürzung einer vorgezogenen Altersrente. Ab dem Jahr 2022 gilt dann voraussichtlich wieder die bisherige Hinzuverdienstgrenze von 6.300 Euro pro Kalenderjahr. Die höhere Hinzuverdienstgrenze gilt für alle, die eine Altersrente vor der Regelaltersgrenze beziehen. Dabei spielt es keine Rolle, ob sie schon eine Altersrente beziehen oder erst im kommenden Jahr in Rente gehen werden. Die Deutsche Rentenversicherung Saarland betont aber, dass diese Regelung nur für Altersrenten gilt. Bei den Hinzuverdienstregelungen für Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und bei der Anrechnung von Einkommen bei Hinterbliebenenrenten gibt es keine Änderung.
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