Quelle:www.sozialwahl.de
Bei der Sozialwahl bestimmen die Versicherten darüber, wer bei Rente und Gesundheit die wichtigen Entscheidungen trifft.
Hier erfahren Sie warum und was gewählt wird. Wer wird gewählt? Wie wird gewählt? Diese und weitere Fragen beantworten wir Ihnen in unseren FAQ's.
Wer wird bei der Sozialwahl gewählt?
Bei der Sozialwahl gewählt werden die Mitglieder der Vertreterversammlung. Sie verabschieden beispielsweise den Haushalt und kontrollieren die Verwaltung.
Wann werden die Wahlunterlagen zugestellt?
Die Wahlunterlagen zur Sozialwahl 2017 bei der Deutschen Rentenversicherung Saarland werden den Wahlberechtigten ab dem 20. April 2017 per Post zugestellt.
Wie wird gewählt?
Die Sozialwahl ist eine reine Briefwahl. Das heißt, die Wähler erhalten ihre Wahlunterlagen automatisch per Post und können die roten Wahlbriefumschläge kostenlos zurücksenden – die über 100.000 Briefkästen der Post und viele DHL-Stationen sind sozusagen die Wahlurnen.
Wann müssen die Wahlunterlagen bei der Deutschen Rentenversicherung Saarland eingegangen sein?
Die Wähler können sofort wählen, wenn sie ihre Unterlagen erhalten haben. Die Frist endet mit dem 31. Mai 2017. An diesem Tag müssen die Wahlunterlagen bei der Deutschen Rentenversicherung Saarland vorliegen. Es gilt dabei der Tag des Posteingangs, nicht der Tag des Poststempels.
Wie können sich die Wahlberechtigten der Deutschen Rentenversicherung Saarland informieren?
Die Wahlberechtigten der Deutschen Rentenversicherung Saarland haben verschiedene Möglichkeiten, sich schon jetzt über die Sozialwahl zu informieren. Die Broschüre „Die Listen stellen sich vor“ enthält wichtige Informationen über die zur Wahl stehenden Listen und Kandidaten und kann auf verschiedenen Wegen angefordert werden:
- mit einer Bestellkarte, die den Wahlunterlagen beigefügt ist,
- telefonisch über die kostenlose Hotline 0800 1000 480 17,
- per E-Mail an sozialwahl@drv-saarland.de
Darüber hinaus können sich die Wahlberechtigten auf der Internetseite www.deutsche-rentenversicherung-saarland.de/sozialwahl oder auf www.sozialwahl.de über die Selbstverwaltung und die Sozialwahl informieren.
Wo kann ich Wahlunterlagen anfordern?
Am 20. April 2017 wurden die Wahlunterlagen der Deutschen Rentenversicherung Saarland per Post an alle Wahlberechtigten zugestellt.
Personen, die bei der Deutschen Rentenversicherung Saarland wahlberechtigt sind und noch keine Wahlunterlagen erhalten haben, können deren Ausstellung ab sofort schriftlich bei der Deutschen Rentenversicherung Saarland - Wahlbüro - beantragen.
Ihren schriftlichen Antrag senden Sie bitte an:
- die Deutsche Rentenversicherung Saarland, Wahlbüro, 66108 Saarbrücken
- oder per Fax an die 0681 3093 284.