Video Einführung Sozialwahl und soziale Selbstverwaltung
Die Sozialwahl ist eine Listenwahl und keine Personenwahl. Für die Sozialwahl werden Vorschlagslisten von der Arbeitnehmer- und der Arbeitgeberseite eingereicht. Beide Gruppen wählen getrennt ihre Vertreter. Zur Wahl stellen sich Gewerkschaften und andere selbständige Arbeitnehmervereinigungen und Arbeitgeberorganisationen mit sozialpolitischer Zielsetzung und deren Verbände. Aber auch Versicherte, die nicht Mitglied in einer solchen Organisation sind, können auf Freien Listen antreten.