Deutsche Rentenversicherung

Der Vorstand

Die Deutsche Rentenversicherung Saarland ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung. Gewählte, ehrenamtlich tätige Vertreterinnen und Vertreter der Arbeitgeber und der Versicherten erfüllen dabei die generellen Angelegenheiten des Versicherungsträgers in eigener Verantwortung.

Was ist der Vorstand und welche Aufgaben hat er?

Der Vorstand wird von der Vertreterversammlung gewählt und besteht aus je 5 Mitgliedern der Versicherten- und der Arbeitgebergruppe. Er bildet das "Exekutivorgan" und somit die "Regierung" der Deutschen Rentenversicherung Saarland. Den Vorsitz führen je ein Vertreter der Versicherten und der Arbeitgeber. Beide wechseln sich an der Spitze des Vorstandes im jährlichen Wechsel zum 1. Oktober ab.

Der Arbeitgebervertreter Fabian Schulz hat den Vorsitz seit dem 1. Oktober 2022 inne.

Mitglieder des Vorstands

VersichertenvertreterArbeitgebervertreter
Hiry, RobertDr. Schäfer, Axel
Geib, SimonVanoli, Martin
Duchene, PeterSchulz, Fabian
Summkeller, LisaEngel, Thomas
Liuzzo, AlfonsoLehnert, Michael

Der Vorstand wird von der Vertreterversammlung gewählt.

Aufgaben des Vorstands

Der Vorstand verwaltet und vertritt die Deutsche Rentenversicherung Saarland nach außen in grundsätzlichen Angelegenheiten, wie insbesondere bei:

  • der Aufstellung des Haushaltsplanes
  • der Prüfung der Jahresrechnung
  • der Beschlussfassung über Vermögensanlagen
  • der Entscheidung über den Kauf und Verkauf von Grundstücken
  • wichtige Personalangelegenheiten

Kontakt

Kontakt zu den Mitgliedern des Vorstandes und der Vertreterversammlung können Sie über das Referat Selbstverwaltung aufnehmen. Wenden Sie sich hierzu an das Referat Selbstverwaltung unter der Anschrift:

Deutsche Rentenversicherung Saarland
Referat Selbstverwaltung
Postfach: 66108 Saarbrücken

oder direkt per Mail an presse@drv-saarland.de