Rechtsbehelf - nicht immer einer Meinung
Wer mit unserer Entscheidung nicht einverstanden ist, kann die Entscheidung überprüfen lassen und innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Im Jahr 2025 legten Versicherte in 5.205 Fällen Widerspruch ein. Bei 89.132 Anträgen im Bereich der medizinischen Rehabilitation und 24.089 Anträgen auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, liegt diese Quote bei 4,6 Prozent. Jeden einzelnen Widerspruch nehmen wir ernst, überprüfen unsere Entscheidung anhand der vorgetragenen Argumente, unserer Aktenlage und eventueller neuer Beweismittel. Reicht all das für eine Bewilligung nicht aus, prüft ein Widerspruchsausschuss die Entscheidung der Verwaltung.
Erledigt werden konnten im vergangenen Jahr 5.146 Widersprüche aus dem Bereich der Rehabilitation. Mit 52,2 Prozent führten etwas mehr als die Hälfte der Widersprüche zum Erfolg, in Form sogenannter Abhilfen. Häufig ergibt sich hier eine abweichende Beurteilung durch neue Erkenntnisse im Widerspruchsverfahren, etwa weil nicht alle medizinischen Unterlagen vorliegen oder erst weitere Ermittlungen zur Aufklärung beitragen.
190 Klagen wurden in 2025 neu eingereicht und insgesamt 183 Klagen in diesem Zeitraum erledigt. In 59,6 Prozent der Fälle nahmen Klägerinnen und Kläger ihre Klagen – meist nach richterlichem Hinweis – zurück. In etwa einem Fünftel der anhängigen Verfahren kam es zu einem Anerkenntnis.
Zahlen zur Grafik:
Ausgang der Klageverfahren im Bereich Rehabilitation 2025
| Erledigungsart | 2025 | in Prozent |
|---|---|---|
| Verurteilung in vollem Umfang | 0 | 0,00 |
| Teilverurteilung | 1 | 0,5 |
| Anerkenntnis | 37 | 20.2 |
| Vergleich | 11 | 6,0 |
| Abweisung | 19 | 10,4 |
| Rücknahmen | 109 | 59,6 |
| sonstige Erledigung | 6 | 3,3 |
| Gesamt | 183 | 100,0 |
Hier wird genau hingeschaut und geprüft
Quelle: DRV Westfalen
Pia Südhölter, Mitarbeiterin in der Zentralen Rechtsbehelfsstelle, vertritt die Deutsche Rentenversicherung Westfalen auch vor dem Sozialgericht
In der Deutschen Rentenversicherung Westfalen sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Zentralen Rechtsbehelfsstelle zuständig für die Bearbeitung der Widersprüche und Klagen. Eine von ihnen ist Pia Südhölter. „Wenn ich einen Widerspruch zu einer abgelehnten Erwerbsminderung bearbeite, dann schaue ich mir zuerst einmal den medizinischen Sachverhalt an. So prüfe ich zum Beispiel, ob es in der Widerspruchsbegründung Hinweise gibt, die bisher nicht einbezogen wurden. Das können nicht ausreichend berücksichtigte oder auch neue Gesundheitsstörungen sein. So hatte einmal ein Versicherter zwischenzeitlich einen Schlaganfall erlitten. Das ändert wieder alles“, erzählt sie. Ein paar Schritte von Pia Südhölters Büro entfernt koordinieren die Kolleginnen in der Streitsachenterminstelle die Ladungen vor Gericht. Das sind im Monat rund 40 bis 50 Termine vor den Sozialgerichten in Detmold, Dortmund, Gelsenkirchen, Münster und dem Landessozialgericht in Essen. Welches Sozialgericht zuständig ist, hängt vom Wohnort der Klagenden ab. Das bedeutet, dass die Fälle auch von einem anderen Träger der Deutschen Rentenversicherung stammen können. Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Zentralen Rechtsbehelfsstelle heißt das: einarbeiten in unbekannte Akten. Zur Regelung der Streitfälle vor dem Gericht erteilt die Deutsche Rentenversicherung Westfalen ihren Terminvertreterinnen und Terminvertretern eine Generalvollmacht. Diese erlaubt es ihnen, vor Gericht zu verhandeln und den Fall zu einem Abschluss zu bringen.
Diese Informationen sind Bestandteil des digitalen Jahresberichts für das Jahr 2025. Der Bericht ist am 15. Juli 2026 erschienen.