Nicht immer einer Meinung

Widersprüche und Rente

Wer mit unserer Entscheidung nicht einverstanden ist, kann die Entscheidung überprüfen lassen und hierzu innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Im Jahr 2025 erteilten die Leistungsabteilungen 99.523 Rentenbescheide. In 10.116 Fällen wurde hiergegen Widerspruch eingelegt. Im Vergleich zum Vorjahr sind die absoluten Zahlen um 357 Widersprüche beziehungsweise um 0,4 Prozent gestiegen. Die Zahl der erledigten Widersprüche lag bei 10.207. Die Erledigungsquote betrug 100,9 Prozent.

Der Schwerpunkt bei den bearbeiteten Widersprüchen lag, wie auch in den Vorjahren, bei den aus sozialmedizinischen Gründen abgelehnten Renten wegen Erwerbsminderung. Mit 80,2 Prozent machten sie den Hauptanteil der Widerspruchsverfahren aus. Die Versicherten haben Widersprüche aber nicht nur gegen Ablehnungs- und Entziehungsbescheide, sondern auch gegen Bewilligungsbescheide erhoben. Im Jahr 2025 waren dies 1.979 und damit 65 Widersprüche weniger als im Vorjahr. 689 Widersprüche richteten sich gegen die Berechnung.

Zahlen zur Grafik

JahrWidersprücheErledigungen
20167.8257.079
20178.6857.858
20188.2978.366
20199.1318.064
20209.5058.819
20218.2728.968
20228.4617.023
20239.7237.956
20249.7598.690
202510.11610.207

Zahlen zur Grafik

Gründe nach RentenartenAnzahl Widersprüche
Sozialmedizinische Beurteilung7.272
Rentenberechung689
Grundrente389
Sonstige Gründe1.766
Gesamt10.116

Klagen

Wer mit unserem Widerspruchsbescheid nicht einverstanden ist, kann Klage vor dem Sozialgericht erheben, anschließend gegebenenfalls Berufung beim Landessozialgericht und in letzter Instanz Revision beim Bundessozialgericht einlegen. Die Fachbereiche Versicherung, Rente und Betriebsprüfung erteilten 6.586 Widerspruchsbescheide. Dagegen wurden 3.701 Klagen erhoben; insgesamt waren vor den Sozialgerichten, dem Landessozialgericht NRW und dem Bundessozialgericht 6.749 Streitverfahren anhängig.

Im Jahr 2025 wurden 3.314 Klagen wie folgt erledigt:

  • Urteil zugunsten der Klägerin / des Klägers 3,32 Prozent
  • Urteil zugunsten der Deutschen Rentenversicherung Westfalen 19,13 Prozent
  • Anerkenntnis 13,40 Prozent
  • Vergleich 11,98 Prozent
  • Klagerücknahme oder auf sonstige Weise 52,17 Prozent

Diese Informationen sind Bestandteil des digitalen Jahresberichts für das Jahr 2025. Der Bericht ist am 15. Juli 2026 erschienen.