Von Münster in die ganze Welt

Grenzenlos: Rentenzahlungen ins Ausland

Die Deutsche Rentenversicherung Westfalen zahlte monatlich insgesamt 110.561 sogenannte Vertragsrenten. Im Rahmen des Europarechts sind wir auf Regionalträgerebene die zuständige Verbindungsstelle zu den Niederlanden und zu Island. An Personen mit niederländischen Zeiten wurden 72.046 Renten, davon 41.265 Renten in die Niederlande, gezahlt. An Personen mit isländischen Zeiten wurden insgesamt 122 Renten gezahlt, davon 30 nach Island. Aufgrund des deutsch-polnischen Sozialversicherungsabkommens zahlten wir 37.467 Renten. In weitere 20 Länder, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht, zahlten wir 266 Renten. Häufig handelt es sich hierbei um Rentnerinnen und Rentner, die Zeiten in Deutschland und in den Niederlanden zurückgelegt haben und ihre Leistung unter Anwendung des Europarechts in einem sogenannten Drittstaat beziehen.

42.996 unserer Renten gehen in fast alle Teile der Welt. Der weitaus größte Anteil geht an Empfängerinnen und Empfänger in den Niederlanden, für die wir als Verbindungsstelle aller Regionalträger fungieren – ebenso wie für Island. Andere Regionalträger übernehmen im Gegenzug vorrangig Zahlungen in die weiteren Staaten der Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder in Abkommensstaaten. Darüber hinaus haben wir in 112 Staaten insgesamt 1.701 Renten gezahlt.




Europäische Union / Europäischer Wirtschaftsraum

StaatenRentenzahlungen
Belgien5
Bulgarien3
Dänemark5
Frankreich3
Griechenland30
Island30
Italien16
Kroatien7
Liechtenstein4
Litauen1
Luxemburg1
Malta1
Niederlande41.265
Österreich18
Polen14
Portugal15
Schweden5
Schweiz8
Spanien16
Tschechien3
Ungarn13

Staaten mit Sozialversicherungsabkommen

StaatenRentenzahlungen
Australien13
Bosnien und Herzegowina11
Brasilien7
Chile4
Indien12
Israel11
Japan1
Kanada11
Kosovo2
Marokko4
Moldau1
Nordmazedonien4
Philippinen15
Republik Korea4
Serbien25
Türkei102
Tunesien5
Uruguay1
USA31
Vereinigtes Königreich2

Vertragslose Staaten

StaatenRentenzahlungen
Ägypten22
Äthiopien1
Afghanistan1
Algerien11
Argentinien22
Armenien2
Aruba9
Aserbaidschan1
Bangladesch4
Barbados3
Belarus4
Bermuda1
Bolivien13
Bonaire, Saba und St. Eustatius3
China13
Costa Rica7
Curaçao9
Dominica1
Dominikanische Republik21
Ecuador6
Georgien4
Ghana8
Guatemala4
Honduras6
Hongkong14
Indonesien17
Iran4
Jamaika3
Jordanien15
Kambodscha7
Kamerun3
Kasachstan20
Kenia13
Kirgisistan6
Kolumbien10
Kuba4
Libanon7
Malaysia8
Mauritius4
Mexiko16
Mosambik1
Namibia23
Neuseeland26
Nicaragua2
Nigeria2
Oman1
Pakistan26
Palästinensische Gebiete1
Panama5
Papua-Neuguinea1
Paraguay76
Peru9
Republik Singapur4
Russische Föderation150
Saudi-Arabien1
Senegal3
Seychellen1
Sint Maarten1
Sri Lanka39
St. Kitts und Nevis1
Südafrika176
Surinam7
Taiwan6
Tansania1
Thailand344
Togo3
Tonga1
Trinidad und Tobago4
Uganda2
Ukraine8
Venezuela2
Vereinigte Arabische Emirate2
Vietnam11

Wer im Ausland arbeitet sollte frühzeitig vorsorgen!

Auskunfts- und Beratungsstelle Münster Quelle: DRV Westfalen

Detlef Kaphengst berät Versicherte in der Auskunfts- und Beratungsstelle. Geht es dabei um internationale Rentenfragen, ist er genau der richtige Ansprechpartner.


Herr Kaphengst, immer mehr Menschen arbeiten grenzüberschreitend. Wie oft begegnen Ihnen solche Fälle in der Beratung?

Regelmäßig. Internationale Lebensläufe sind längst kein Sonderfall mehr. Meine erste internationale Beratung war direkt extrem umfangreich: Ein europaweit gefragter Dirigent kam mit zwei Wäschekörben voller Unterlagen. Er hatte in mehreren Ländern gearbeitet – von Frankreich bis Finnland. Nach einem Jahr sortieren und prüfen konnten wir den Rentenantrag stellen.

Unterscheidet sich die internationale Beratung stark von der klassischen Rentenberatung?

Ja, sehr. Jedes Land hat eigene Regeln. In den Niederlanden hängt das Renteneintrittsalter etwa von der Lebenserwartung ab und es gibt eine Grundrente. Viele sind überrascht, wenn sie das hören.

Sind die Versicherten vorbereitet?

Manche ja. Gerade jüngere Menschen, die früh im Ausland gearbeitet haben, kommen mit konkreten Fragen. Viele Ratsuchende stehen allerdings kurz vor der Rente. Dann wird es aufwendiger – vor allem, wenn kein Sozialversicherungsabkommen mit den betreffenden Ländern besteht. Die Klärung rentenrechtlicher Zeiten kann dann länger dauern. Grundsätzlich gilt: Wer im Ausland arbeitet, sollte frühzeitig vorsorgen. Nichts läuft von selbst.

Was raten Sie Menschen, die im Ausland arbeiten oder dort ihren Ruhestand planen?

Vor dem Aufbruch: Versicherungskonto klären! Dann wissen die Versicherten, woran sie sind – und können beruhigt Grenzen überschreiten.

Diese Informationen sind Bestandteil des digitalen Jahresberichts für das Jahr 2025. Der Bericht ist am 15. Juli 2026 erschienen.