Der Betriebsprüfdienst stellt sich vor
Quelle:DRV BW
Warum es uns gibt
Als Träger der Rentenversicherung sind wir gesetzlich nach § 28p SGB IV verpflichtet bei Arbeitgebern eine Betriebsprüfung durchzuführen. Dabei schauen wir, ob diese ihre Meldepflichten und ihre sonstigen Pflichten nach dem SGB, die im Zusammenhang mit dem Gesamtsozialversicherungsbeitrag (= Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten-, Arbeitslosenversicherung) und den Umlagen nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz stehen, ordnungsgemäß erfüllen. Dabei prüfen wir insbesondere die Richtigkeit der Beitragszahlungen und Meldungen und das mindestens alle vier Jahre.
Wer wir sind
Der Betriebsprüfdienst in Baden-Württemberg umfasst 15 Teams, die in unterschiedlichen Regionen des Landes vertreten sind. Jährlich prüfen diese etwa 50.000 Betriebe.
Das sind Ihre Expertinnen und Experten, wenn es um Versicherungs-, Beitrags- und Melderecht sowie Unfallversicherung und der Künstlersozialabgabe geht. Sie sind auch ihre Ansprechpersonen, wenn bei Ihnen eine Betriebsprüfung ansteht.
So erreichen Sie uns telefonisch
Prüfdienst Aalen
Prüfdienst Aalen
Prüfdienst Freiburg
Prüfdienst Freiburg
Prüfdienst Heilbronn
Prüfdienst Heilbronn
Prüfdienst Karlsruhe
Prüfdienst Karlsruhe
Prüfdienst Mannheim
Prüfdienst Mannheim
Prüfdienst Offenburg
Prüfdienst Offenburg
Prüfdienst Reutlingen
Prüfdienst Reutlingen
Prüfdienst Ravensburg
Prüfdienst Ravensburg
Prüfdienst Stuttgart
Prüfdienst Stuttgart
Prüfdienst Schwäbisch Hall
Prüfdienst Schwäbisch Hall
Prüfdienst Ulm
Prüfdienst Ulm
Prüfdienst Villingen-Schwenningen