Deutsche Rentenversicherung

Der Betriebsprüfdienst stellt sich vor

Eine Landkarte von Baden-Württemberg mit den 12 Standorten der 15 DRV BW-PrüfteamsQuelle:DRV BW

Warum es uns gibt

Als Träger der Rentenversicherung sind wir gesetzlich nach § 28p SGB IV verpflichtet bei Arbeitgebern eine Betriebsprüfung durchzuführen. Dabei schauen wir, ob diese ihre Meldepflichten und ihre sonstigen Pflichten nach dem SGB, die im Zusammenhang mit dem Gesamtsozialversicherungsbeitrag (= Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten-, Arbeitslosenversicherung) und den Umlagen nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz stehen, ordnungsgemäß erfüllen. Dabei prüfen wir insbesondere die Richtigkeit der Beitragszahlungen und Meldungen und das mindestens alle vier Jahre.

Wer wir sind

Der Betriebsprüfdienst in Baden-Württemberg umfasst 15 Teams, die in unterschiedlichen Regionen des Landes vertreten sind. Jährlich prüfen diese etwa 50.000 Betriebe.
Das sind Ihre Expertinnen und Experten, wenn es um Versicherungs-, Beitrags- und Melderecht sowie Unfallversicherung und der Künstlersozialabgabe geht. Sie sind auch ihre Ansprechpersonen, wenn bei Ihnen eine Betriebsprüfung ansteht.

So erreichen Sie uns telefonisch

Prüfdienst Aalen

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Prüfdienst Freiburg

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Prüfdienst Villingen-Schwenningen

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