Deutsche Rentenversicherung

Grundrente: Aktuell kein Handlungsbedarf

Aufgrund der Berichterstattung in den Medien erreichen die Deutsche Rentenversicherung zahlreiche Anfragen zu der geplanten Leistung.

Datum: 19.02.2020

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch, 19. Februar 2020, den Gesetzentwurf zur Grundrente gebilligt. Aufgrund der Berichterstattung in den Medien erreichen die Deutsche Rentenversicherung zahlreiche Anfragen zu der geplanten Leistung. Die Rentenversicherung kann jedoch dazu keine individuellen Auskünfte und Beratungen anbieten. Der weitere Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens ist abzuwarten. Rentenversicherte, die von der Grundrente profitieren könnten, müssen aktuell nichts unternehmen. Die Deutsche Rentenversicherung wird rechtzeitig darüber informieren, wie Betroffene die Grundrentenleistung erhalten können. Eine Zusammenfassung der wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Grundrente nach heutigem Stand finden Interessierte unter www.deutsche-rentenversicherung.de.