Deutsche Rentenversicherung

Die Grundrente kommt

Kein Antrag notwendig

Datum: 10.09.2020

Am 1. Januar 2021 tritt das Grundrentengesetz in Kraft. Diese neue Leistung kommt Rentnerinnen und Rentnern zu Gute, die trotz langer Arbeitszeiten nur geringe Renten erhalten. Die Grundrente ist jedoch keine eigenständige Rente, sondern sie wird als Zuschlag zur gesetzlichen Rente automatisch berechnet und ausgezahlt. Ein Antrag ist für die Grundrente deshalb nicht notwendig.

Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) Baden-Württemberg prüft bis Ende 2022 von sich aus bei allen von ihr betreuten rund 1,47 Millionen Renten, ob ein individueller Anspruch auf die neue Leistung besteht. Schätzungsweise kommen dafür etwa 160.000 Personen in Betracht. Dies allerdings nur, wenn nach der Übermittlung der entsprechenden Daten durch das Finanzamt die Einkommensgrenzen eingehalten werden.

Aus technischen Gründen können die ersten Bescheide voraussichtlich frühestens ab Mitte 2021 versandt werden. Selbstverständlich werden die Zuschläge in allen Fällen rückwirkend nachgezahlt, so dass den Versicherten keine Nachteile entstehen.

Beratungen zu einem individuellen Grundrentenanspruch können derzeit noch nicht in den Regionalzentren und Außenstellen der DRV Baden-Württemberg stattfinden. Die DRV informiert rechtzeitig, ab wann dies möglich sein wird. Um aber dem großen Informationsbedarf seitens der Rentnerinnen und Rentner gerecht zu werden, hat die DRV eine spezielle Themenseite mit allen Meldungen, häufigen Fragen und konkreten Beispielen rund um die Grundrente veröffentlicht. Ferner können Sie die Broschüre „Grundrente: Fragen und Antworten“ herunterladen. Die Broschüre kann als Papierexemplar auch kostenlos unter der Telefonnummer 0721 825-23888 oder per E-Mail (presse@drv-bw.de) bestellt werden.