Von ADHS über Asthma bis schwerem Übergewicht gibt es viele verschiedene Erkrankungen, die schon Kinder und Jugendliche so beeinträchtigen, dass sie nicht regelmäßig in die Schule gehen können.
Eine Reha kann hier in vielen Fällen helfen, die gesundheitlichen Probleme besser in den Griff zu bekommen und fit für den Alltag zu werden. So steigt die Chance, später aktiv am Arbeitsleben teilhaben zu können.
Auf dieser Seite erfahren Sie, wann eine Reha für Kinder und Jugendliche infrage kommt, welche Voraussetzungen und Möglichkeiten der Unterstützung es gibt und wie Sie die Reha beantragen können.
Voraussetzungen
Eine Reha für Kinder oder Jugendlich kommt zum Beispiel infrage bei:
- Hautkrankheiten,
- Erkrankungen des Herz-Kreislauf-Systems,
- Erkrankungen von Leber, Magen oder Darm,
- Nieren- und Harnwegserkrankungen,
- Stoffwechselkrankheiten wie etwa Diabetes mellitus,
- Erkrankungen des Bewegungsapparates,
- Allergien,
- Krebserkrankungen,
- neurologischen Erkrankungen, zum Beispiel Epilepsie,
- psychosomatischen und psychomotorischen Störungen, Verhaltensstörungen, Sprachentwicklungsstörungen,
- Übergewicht in Verbindung mit weiteren Risikofaktoren oder anderen Erkrankungen, Adipositas,
- Post-COVID.
Achtung: Akute Erkrankungen bzw. Infektionskrankheiten sind keine Indikation für eine Kinder-Reha.
Um die Kinder-Reha beantragen zu können, muss einer der Erziehungsberechtigten (z.B. Eltern, Pflegeeltern, Großeltern oder andere Verwandte, in deren Haushalt das Kind hauptsächlich lebt) in den vergangenen zwei Jahren sechs Monate lang Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben.
Sobald der Antrag eingegangen ist, prüft der zuständige Rentenversicherungsträger, ob die Voraussetzungen erfüllt sind.
Voraussetzungen und Ausschlussgründe
Den Antrag stellen
Sie sind erziehungsberechtigt und möchten einen „Antrag auf Leistungen zur Rehabilitation für Kinder“ stellen? Dann können Sie sich direkt an Ihren Rentenversicherungsträger oder an Ihre Krankenkasse wenden. Die behandelnde Kinderärztin oder der behandelnde Kinderarzt kann Sie in Fragen rund um die Reha unterstützen und den ärztlichen Befundbericht ausfüllen, der dem Antrag beigelegt werden soll.
Die Formulare gibt es bei den Rentenversicherungsträgern, bei den Auskunfts- und Beratungsstellen der Rentenversicherung sowie bei den gesetzlichen Krankenkassen.
Antrag stellen - so geht's
Formularpaket zur Kinder- und Jugendrehabilitation
Die Wahl der Reha-Einrichtung
Wir teilen Ihnen schriftlich den Ort, die Reha-Einrichtung, die Dauer und die Art der Reha mit. Bundesweit stehen dafür zahlreiche spezialisierte Einrichtungen zur Verfügung. Die Klinik gibt den genauen Zeitraum bekannt, wann es losgehen kann.
Als Erziehungsberechtigte können Sie bei der Antragstellung ihre Wünsche zur Region, zum Ort oder zu einer speziellen Reha-Einrichtung angeben. Wir werden Ihre Wünsche soweit es geht berücksichtigen. Voraussetzung dafür ist, dass die Erkrankung in der gewünschten Einrichtung ebenso gut behandelt werden kann wie in der Klinik, die Ihr Rentenversicherungsträger für Sie ausgewählt hätte. Außerdem sollten die Anreisekosten zu Ihrer Wunschklinik nicht teurer sein.
Informationen zum Wunsch- und Wahlrecht
Ablauf einer Kinder-Reha
Eine Kinderrehabilitation dauert meist vier Wochen, wenn nötig auch länger. Nach einer Untersuchung und einem Arztgespräch vor Ort werden Reha-Ziele festgelegt und ein individueller Reha-Plan erstellt. Der Reha-Plan enthält medizinische, psychologische, pädagogische, physiotherapeutische oder berufsorientierte Leistungen, an denen das Kind beziehungsweise die oder der Jugendliche während der Reha teilnimmt. Kinderärztinnen und Kinderärzte, Kinderkrankenschwestern und Kinderpfleger, Psychologinnen und Psychologen, Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten sowie Diätberaterinnen und Diätberater sind daran ganz nach Bedarf beteiligt.
Die Kinder werden in altersentsprechenden Gruppen betreut. Schulkinder erhalten in den Hauptfächern Unterricht. Sie lernen zusammen mit Kindern derselben Klassenstufe und desselben Schultyps.
Kostenübernahme und finanzielle Absicherung
Die Kosten für Reise, Unterkunft, Verpflegung, ärztliche Betreuung, therapeutische Leistungen und medizinische Anwendungen übernimmt der zuständige Rentenversicherungsträger. Zuzahlungen müssen nicht geleistet werden.
Auf Antrag übernehmen wir auch die Kosten für eine Begleitperson für Kinder bis zwölf Jahre. Wird der Antrag aktzeptiert, übernehmen wir die Kosten für An- und Abreise, Unterkunft und Verpflegung in der Reha-Klinik. Außerdem erstatten wir Ihnen einen entgangenen Verdienst. Bei Kindern ab zwölf Jahren können wir die Kosten für eine Begleitperson nur übernehmen, wenn die Begleitung aus medizinischen Gründen erforderlich ist. Des Weiteren können Kosten für eine Haushaltshilfe übernommen werden, z. B. wenn ein weiteres Geschwisterkind unter zwölf Jahren im Haushalt lebt, das nicht durch ein Elternteil oder eine andere im Haushalt lebende Person versorgt werden kann. Mehr dazu erfahren Sie in den Fragen und Antworten zur Reha für Kinder und Jugendreha.
Versicherungsschutz
Während der Reha ist das Kind beziehungsweise die oder der Jugendliche durch die Rentenversicherung unfallversichert. Der Versicherungsschutz umfasst nicht nur den Behandlungszeitraum, sondern gilt auch auf dem Weg zur und von der Rehabilitationseinrichtung.
Wichtig: Die Unfallversicherung gilt nicht für die Begleitperson.
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