Deutsche Rentenversicherung

Psychiatrische Jugendrehabilitation (PJR) für psychisch erkrankte Kinder und Jugendliche sowie junge Erwachsene

Kinder und Jugendliche sowie junge Erwachsene können über die Deutsche Rentenversicherung eine medizinische Rehabilitation in Anspruch nehmen. Diese Form der medizinischen Rehabilitation heißt Kinder- und Jugendlichenrehabilitation. Im alltäglichen Sprachgebrauch wird sie auch als „Kinder-Reha“ bezeichnet.

Die psychiatrische Jugendrehabilitation (PJR) ist eine speziell entworfene Form der Kinder-Reha.

Das Angebot der PJR richtet sich an Kinder und Jugendliche im Alter von 15 bis 18 Jahren. Unter bestimmten Voraussetzungen kann sie auch für junge Erwachsene bis zum 21. Lebensjahr erbracht werden. Es können Erkrankungen aus dem schizophrenen Formenkreis und andere vergleichbare psychiatrischen Erkrankungen wie beispielsweise Depressionen, Zwangsstörungen, Angsterkrankungen, beginnende Persönlichkeitsstörungen, Autismus-Spektrum-Störungen etc., die nicht mehr krankenhauspflegebedürftig sind, rehabilitiert werden.

Die Dauer der PJR kann bis zu sechs Monate betragen. Wenn es erforderlich ist, kann die Behandlungsdauer auf bis zu zwölf Monate verlängert werden. Die PJR kann stationär oder ganztägig ambulant durchgeführt werden. Stationär bedeutet, dass die Kinder und Jugendlichen für die gesamte Dauer der Reha, Tag und Nacht, in einer Rehabilitationseinrichtung untergebracht sind. Bei der ganztägig ambulanten Leistung verbringen die Kinder und Jugendlichen den Tag in der Rehabilitationseinrichtung und die Nacht in Ihrem bekannten Zuhause.

Eine Fachärztin oder ein Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie betreut die Teilnehmerinnen und Teilnehmer während der Rehabilitation.

Unter der Leitung der Fachärztin oder des Facharztes erarbeitet das Reha-Team bestehend aus verschiedenen therapeutischen und medizinischen Berufsgruppen die individuellen Tagesabläufe und Therapiepläne für die Rehabilitandinnen und Rehabilitanden. Die Therapiepläne dienen zur Planung der individuellen Meilensteine und Belastungserprobungen. So weiß jeder, was wann zu tun ist. Bei Bedarf können diese Pläne angepasst werden.

Nähere Informationen können bei den in Niedersachsen zugelassenen PJR-Einrichtungen eingeholt werden. Diese sind im Internet unter www.rehakliniken.de/rehakliniken/kliniksuche zu finden.

Der Antrag auf Leistungen zur Rehabilitation für Kinder und Jugendliche (G0200) steht unterwww.deutsche-rentenversicherung.de/reha zur Verfügung. Oder stellen Sie den Antrag ganz einfach online.

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