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Eine Kinder-Reha verleiht kleinen Helden neue Kräfte
Liebe Familien und Fachkräfte,
bei der Deutschen Rentenversicherung können Sie eine Reha speziell für Kinder und Jugendliche beantragen. Auf dieser Website finden Sie Infos zur Kinder- und Jugend-Reha, Infos zur Antragsstellung sowie die Formulare für den Antrag.
Tipp: Familien aus den Bundesländern Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein können im neuen Reha-Coaching Unterstützung bei der Antragstellung erhalten. Außerdem gibt es für Familien aus diesen Bundesländern nun ein vereinfachtes Antragsformular für die Kinder- und Jugend-Reha, das Familien den Weg in die Reha etwas leichter machen soll.
Den vereinfachten Antrag und das Coaching gibt es zunächst nur in Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein. ABER: Auch alle anderen Familien können eine Kinder- und Jugend-Reha beantragen, wenn sie ein chronisch erkranktes Kind haben - egal, aus welchem Bundesland sie kommen.
Schauen Sie auch gerne auf unserem Bereich für Familien oder unserem Bereich für Fachkräfte vorbei.
Sie wohnen in ...
Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern oder Schleswig-Holstein?
Dann nutzen Sie bitte den neuen, vereinfachten Antrag auf Kinder- und Jugend-Reha sowie weitere Formulare:
Antragsformulare Reha - Familien aus dem Norden (HH, MV, SH)
anderen Bundesländern?
Dann nutzen Sie bitte die herkömmlichen Formulare im Online-Verfahren:
Reha für Kinder und Jugendliche
Schritte in die Reha und weitere Informationen
Wie genau der Weg in die Reha funktioniert, haben wir Ihnen hier zusammengestellt - je nachdem, ob Sie selbst eine Reha für Ihr Kind beantragen möchten oder als Fachkraft Familien unterstützen.
Hotline
Hotline zur Kinder- und Jugend-Reha
-
+49 451 485 25999
MO - FR 09:00 - 12:00 / Bitte aufs Band sprechen – Rückrufservice am nächsten Arbeitstag innerhalb Deutschlands
Hinweis: Auskünfte zu anderen Themen oder fremdsprachige Auskünfte können hier nicht erteilt werden / Helpline for information on rehabilitation - no informations on other topics available - Nachricht schreiben
Other languages
Information and Coaching in other languages
Do you need information about medical rehabilitation for children and adolescents in languages other than German?
You can also download our “guides for families” and our additional information on the simplified application form, both available in 9 languages: English, Arabic, Farsi, Italian, Kurdish, Turkish, Ukrainian and Russian.
Wissen kompakt: Kinder- und Jugend-Reha; in vielen Sprachen erhältlich
Guides for families (Wissen kompakt)
Help with filling out the application (Ausfüllhilfe)
If you live in Northern Germany and need help and advice on child rehabilitation you can also contact the ZuKiJu team and register for the ZuKiJu rehabilitation coaching program. This coaching program is available in 3 states in Northern Germany (Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern and Schleswig-Holstein) in the following 9 languages: German, English, Arabic, Farsi, Italian, Kurdish, Russian, Turkish and Ukrainian.
Fragen und Antworten
Welche Erkrankungen oder Probleme werden in der Kinder- und Jugend-Reha behandelt?
Häufige und seltene chronische körperliche oder psychische Erkrankungen.
- Häufigere Erkrankungen sind zum Beispiel: Adipositas, ADHS, Angststörungen, Asthma, Diabetes, Neurodermitis, schwere Allergien, Skoliose.
- Seltene Erkrankungen sind zum Beispiel: Morbus Crohn, Mukoviszidose, seltene Fettstoffwechselstörungen usw.
Auch bei Sprach- und Sprechstörungen und Entwicklungsstörungen kann eine Reha sinnvoll sein, das hängt von der Schwere ab und von der Situation. Ob die Reha für die Kinder oder Jugendlichen sinnvoll sein könnte, sollte die Familie am besten mit ihrer Ärztin oder ihrem Arzt oder weiteren Fachpersonen, wie zum Beispiel behandelnde Therapeutinnen bzw. Therapeuten, besprechen.
Wie erkenne ich, ob mein Kind oder von mir betreute Kinder oder Jugendliche Bedarf haben?
Eine Reha ist sinnvoll, wenn eine Erkrankung das Leben und den Alltag des Kindes oder seine Entwicklung beeinträchtigt. Bei Unsicherheit können Familien ihre Kinderärztin bzw. ihren Kinderarzt oder ihre Hausärztin bzw. ihren Hausarzt oder Beratungsstellen aufsuchen.
Familien und Fachkräfte können sich im Projekt ZuKiJu außerdem in regelmäßig stattfindenden Informationsveranstaltungen zum Thema Kinder- und Jugend-Reha informieren.
Was bringt eine Reha?
Die Reha kann chronisch kranken Kindern und Jugendlichen helfen, ihre körperliche und psychische Gesundheit zu verbessern, ihr Selbstbewusstsein zu stärken, die eigene Erkrankung und deren Behandlungsmöglichkeiten (noch) besser zu verstehen und die Familie zu entlasten.
Was ist der Unterschied zwischen Reha und Eltern-Kind-Kur?
Medizinische Reha | Eltern-Kind-Kur | |
---|---|---|
Hauptfokus |
Behandlungen für Kinder |
Behandlungen für Eltern |
Weitere Angebote |
ggf. Schulungen, Begleitgespräche für Eltern |
ggf. Begleittherapien für das Kind |
Finanzierung |
Deutsche Rentenversicherung und |
Krankenkasse |
Welche Altersgrenze gilt für die Kinder- und Jugend-Reha?
Grundsätzlich können Kinder bis 18 Jahre eine Kinder- und Jugend-Reha erhalten. In bestimmten Ausnahmen können auch junge Erwachsene bis zum 27. Lebensjahr eine Kinder- und Jugend-Reha in Anspruch nehmen.
Kann ich mein Kind in die Reha begleiten?
Ja, bis zum zwölften Geburtstag können Kinder von einer Person begleitet werden, zum Beispiel Mutter, Vater oder Großeltern. In bestimmten Fällen können auch ältere Kinder/Jugendliche begleitet werden, das muss allerdings schriftlich begründet werden und medizinisch notwendig sein.
Warum? Das Konzept der Reha in diesem Alter ist darauf ausgelegt, dass die Kinder und Jugendlichen mit Gleichaltrigen zusammenkommen, die ähnliche Erkrankungen haben. Sie können sich gegenseitig unterstützen, voneinander lernen und mit ihrer "Peer-Gruppe" Zeit verbringen. Natürlich werden die Jugendlichen ab 12 in der Reha nicht allein gelassen und von Erzieherinnen und Erziehern, Ärztinnen und Ärzten und Therapeutinnen und Therapeuten sowie Lehrerpersonen betreut und begleitet.
Wie beantrage ich eine Kinder- oder Jugend-Reha?
Für die Antragstellung werden folgende drei Formulare benötigt:
1. Antrag auf Leistungen zur Rehabilitation für Kinder und Jugendliche (füllt die Familie selbst aus)
2. Ärztlicher Befundbericht (von behandelnder Ärztin / behandelndem Arzt ausfüllen lassen)
3. Honorarabrechnung zum ärztlichen Befundbericht (füllt behandelnder Arzt / behandelnde Ärztin aus)
Manchmal braucht es noch weitere Formulare. Zum Beispiel, wenn Sie ein Begleitkind haben oder wenn Sie Verdienstausfall beantragen möchten Weitere Formulare finden Sie hier.
Senden Sie die Formulare unterschrieben an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger. Welcher das ist, beispielsweise die DRV Nord oder die DRV Bund, können Sie unter anderem in Ihrer regelmäßigen Renteninformation sehen.
Hier finden sie alle Adressen der Deutschen Rentenversicherungsträger.
Wer hilft beim Antrag?
Familien aus Hamburg (ab sofort), Mecklenburg-Vorpommern (ab Mitte Oktober 2025) und Schleswig-Holstein (ab Mitte Oktober 2025) können neuerdings durch Peer-Reha-Coaches individuell, kostenlos und mehrsprachig bei der Antragstellung unterstützt werden. Sie können eine Anfrage für das kostenlose Coaching hier stellen.
Außerdem können Sie bei allgemeinen Fragen zum Antrag bei der Kinder-Reha-Hotline anrufen
Hotline zur Kinder- und Jugend-Reha
-
+49 451 485 25999
MO - FR 09:00 - 12:00 / Bitte aufs Band sprechen – Rückrufservice am nächsten Arbeitstag innerhalb Deutschlands
Hinweis: Auskünfte zu anderen Themen oder fremdsprachige Auskünfte können hier nicht erteilt werden / Helpline for information on rehabilitation - no informations on other topics available - Nachricht schreiben
oder Beratungsstellen aufsuchen. Beratungsstellen in Ihrer Region und weitere Infos rund um die Kinder- und Jugend-Reha finden Sie in unserer Broschüre "Wissen kompakt".
Es gibt außerdem eine Ausfüllhilfe zum Antrag. Dort finden Sie Hilfestellungen und Erklärungen zum Ausfüllen des Antrags.
Wer sucht die Reha-Klinik aus?
Die Familie kann die Klinik selbst aussuchen, es gilt das sogenannte "Wunsch- und Wahlrecht". Dabei kann die Familie bis zu drei Reha-Kliniken benennen, die auf Kinder/Jugendliche und die Erkrankung des Kindes/Jugendlichen spezialisiert sind. Hier finden Sie entsprechende Kliniken.
Wenn Sie mit der Auswahl Probleme haben, können die Familien auch Fachpersonen um Hilfe bitten.
Keine Sorge: Wenn Sie das Feld einfach leer lassen im Antrag, macht die Deutsche Rentenversicherung Vorschläge für eine geeignete Klinik.
Wer übernimmt die Kosten für die Kinder- und Jugend-Reha?
Das Gesundheits- und Sozialversicherungssystem in Deutschland ist komplex. Deshalb kann die Antwort im Einzelfall unterschiedlich ausfallen. Grundsätzlich lässt sich aber sagen: Die Kosten für eine Kinder- und Jugend-Reha werden in Deutschland meistens von der Deutschen Rentenversicherung oder der Krankenkasse übernommen. Manchmal sind auch private Krankenversicherungen, die Unfallkasse oder andere Leistungsträger zuständig.
Für die Übernahme der Kosten muss der Antrag bei der entsprechenden Institution gestellt werden. Wenn Sie sich nicht sicher sind, wo Sie den Antrag auf Kinder- und Jugend-Reha stellen sollen, können Sie...
...die Reha-Voraussetzungen der Deutschen Rentenversicherung prüfen. Die wichtigsten haben wir hier für Sie aufgelistet:
- Die Gesundheit des Kindes ist gefährdet oder beeinträchtigt, oder es hat eine chronische Erkrankung, die eine spätere Berufsausübung erschwert oder einschränkt.
- Die versicherungsrechtlichen Bedingungen sind erfüllt. Bei den versicherungsrechtlichen Bedingungen geht es um die Sozialversicherung der Person (meist Vater oder Mutter), die den Antrag für die Reha stellt. Die versicherungsrechtlichen Bedingungen sind meistens erfüllt, wenn:
- diese Person versicherungspflichtig beschäftigt ist,
- bis vor kurzem versicherungspflichtig beschäftigt war,
- sich in beruflicher Ausbildung befindet,
- eine staatliche Rente der Deutschen Rentenversicherung bezieht oder
- das Kind Voll- oder Halbwaise ist.
Durch Kindererziehungszeiten, nicht erwerbsmäßige Pflege von Angehörigen oder versicherungspflichtige Minijobs können viele weitere Personen die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllen. Es kann sich lohnen, die eigenen versicherungsrechtlichen Voraussetzungen bei der DRV zu klären, da Eltern unerwartet einen Anspruch auf die Finanzierung einer Kinder- und Jugend-Reha haben könnten. Ganz genau finden Sie diese Informationen in den Sozialgesetzbüchern (z.B. § 15a sechstes Sozialgesetzbuch (SGB VI) - Leistungen zur Kinderrehabilitation).
Wenn Sie immer noch unsicher sind, können Sie Fachpersonen fragen oder Beratungsstellen aufsuchen. Sie können auch bei der Kinder-Reha-Hotline anrufen.
Wenn Sie weiterhin unsicher sind, können Sie den Antrag auf Kinder- und Jugend-Reha zunächst bei der Deutschen Rentenversicherung stellen. Wenn die Deutsche Rentenversicherung feststellt, dass die Sachlage unklar ist, meldet sie sich bei Ihnen. Wenn sie nicht zuständig ist, leitet sie Ihren Antrag auf Kinder- und Jugend-Reha an die richtige Stelle weiter.
Ihr Antrag geht nicht verloren.
Weitere Informationen zum Modellprojekt...
Quelle:ZuKiJu-Projekt
Logo des ZuKiJu-Projekts für die Kinder- und Jugend-Reha
finden Sie unter www.zukiju.de
Weiterführende Links
Allgemeine Informationen zur Kinder- und Jugend-Reha
Auch außerhalb des Projekts ZuKiJu bietet die Deutsche Rentenversicherung Nord übersichtliche Informationen zur Kinder- und Jugend-Reha.
Das Bündnis Kinder- und Jugendreha e.V. (BKJR) bietet ebenfalls übersichtliche, umfassende Informationen zur Kinder- und Jugendrehabilitation. Auf der Webseite ist auch eine Übersicht der Rehabilitationskliniken in Deutschland zu finden, die auf Kinder und Jugendliche spezialisiert sind. Das Bündnis gibt zudem weitere Links und Tipps zu Unterstützungsangeboten.
- Übersicht zu Rehabilitationskliniken: https://www.kinder-und-jugendreha-im-netz.de/reha-kliniken-fuer-kinder-jugendliche/
Reha-Nachsorge
Nach der Reha kann eine Nachsorge sinnvoll sein. Dieses Angebot gibt es für den Kinder- und Jugendbereich erst seit einigen Jahren, es wird nach und nach ausgebaut. Die DRV-Seite zur Nachsorge zeigt die Details.
Nachsorgeangebote für Kinder und Jugendliche
Beratung und Unterstützungsangebote
Hier finden Sie einen Überblick zu weiteren Unterstützungsangeboten - auch in Ihrer Region:
Wissen kompakt: Kinder- und Jugend-Reha; in vielen Sprachen erhältlich
Wegweiser für Familien: Wissen kompakt - in mehreren Sprachen (ab Seite 34)