Deutsche Rentenversicherung

Informationen für Familien in Norddeutschland

Kinder- und Jugend-Reha für Familien in Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein

Ein Junge mit rotem Cape fliegt in Superhelden-Pose über das Schweriner Schloss und den Schweriner See.Quelle:iStock.com/Rico Ködder | iStock.com/cyano66 Kinder-Reha Kampagne Nord Junge Hamburg Eine Kinder-Reha verleiht kleinen Helden neue Kräfte

Liebe Familien aus Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein,

hier finden Sie alles, was Sie für den Antrag zur Reha brauchen: Den vereinfachten Antrag und weitere Formulare, eine Beschreibung der Schritte in die Reha, Informationen zum Coaching sowie die Nummer der Kinder-Reha-Hotline. Dort können Sie bei Fragen anrufen. Weitere Infos finden Sie am Ende der Seite.

Schritte in die Reha

  1. Erst einmal … an die Reha für Kinder und Jugendliche denken

    Sie als Familie haben von der Reha für Kinder und Jugendliche erfahren und nehmen Anzeichen für den Bedarf wahr.
  2. Reha-Bedarf feststellen

    Sie gehen in die Arztpraxis. Die Ärztin / der Arzt stellt medizinische und persönliche Voraussetzungen für die Reha fest.

  3. Reha-Antrag bei der Rentenversicherung stellen

    • Sie füllen den vereinfachten Antrag und bei Bedarf ergänzende Formulare selbst aus.
      Die zwingend erforderlichen Formulare sind als solche gekennzeichnet. Die anderen Formulare sind optional. Sie werden benötigt für Sonderfälle oder um Aufwandsentschädigungen sowie weitere Leistungen rund um die Reha zu beantragen und abzurechnen:

      Antragsformulare Reha - Familien aus dem Norden (HH, MV, SH)

      Sie brauchen dabei Unterstützung? Diese finden Sie im Reha-Coaching.

      Denken Sie daran: Gewünschte Reha-Klinik angeben und bei Bedarf Begleitperson für die Reha bestimmen.

    • Den Befundbericht (DRV-Formular G0612) lassen Sie von der Ärztin / dem Arzt ausfüllen.

  4. Unterlagen bei der DRV einreichen

    Alles erledigt? Dann schicken Sie die Formulare vollständig ausgefüllt per Post an die Deutsche Rentenversicherung.
  5. Antrag wird geprüft, Rückmeldung zum Antrag

    Bei positiver Nachricht: Reha wurde bewilligt. Sie erhalten Informationen zur Reha-Klinik und dem Zeitraum der Reha.

    Bei negativer Nachricht: Der Antrag wurde abgelehnt. Sie können Widerspruch einlegen, bei Bedarf mit Unterstützung Ihrer Ärztin / Ihres Arztes.

  6. Vorbereitung und Planung der Reha

    Sie bereiten sich auf die Reha vor, offene Fragen werden mit der Klinik geklärt.
  7. Los geht’s – Die Reha kann starten

    Wie genau läuft eine Reha ab? Eine Beschreibung finden Sie im Wegweiser für Familien.
  8. Reha und dann? - Wie geht es nach der Reha weiter?

    Wieder zurück – hier finden Sie Nachsorgeangebote für Kinder und Jugendliche

    Bei Bedarf können Sie nun das Formular zum Verdienstausfall ausfüllen und den Verdienstnachweis von der Arbeitsstelle einholen.

 

Unser Wegweiser für Sie

Alle wichtigen Informationen rund um das Thema medizinische Reha für Kinder und Jugendliche haben wir in unserem Wegweiser für Familien zusammengefasst.

Hier finden Sie den Wegweiser in deutsch und diversen weiteren Sprachen zum Download.

Kinder- und Jugend-Reha im Norden - Ein Wegweiser in vielen SprachenWissen kompakt: Kinder- und Jugend-Reha (in vielen Sprachen) Wissen kompakt: Kinder- und Jugend-Reha; in vielen Sprachen erhältlich

Wegweiser für Familien: Wissen kompakt - in mehreren Sprachen

Coachingangebote

Für Familien mit chronisch erkrankten Kindern und Jugendlichen aus Hamburg gibt es ein besonderes Unterstützungsangebot. Sie können sich von speziell geschulten deutsch- und mehrsprachigen Reha-Coaches bei der Antragstellung auf medizinische Reha individuell betreuen lassen. 

Für betroffene Familien aus Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein steht dieses Angebot ab Mitte Oktober 2025 bereit.

Wir führen Reha-Coachings in den Sprachen Deutsch, Arabisch, Englisch, Farsi/Persisch, Italienisch, Kurdisch, Russisch, Ukrainisch, Türkisch und weiteren Sprachen nach Möglichkeit durch.

Sie könnten bei der Antragstellung eine persönliche Betreuung gebrauchen? Wir helfen Ihnen gerne! Weitere Infos und Kontakt zu dem Reha-Coaching finden Sie hier:

Coaching für die Antragstellung: Kinder- und Jugendlichen-Reha

Hotline

Hotline zur Kinder- und Jugend-Reha

  • +49 451 485 25999 MO - FR 09:00 - 12:00 / Bitte aufs Band sprechen – Rückrufservice am nächsten Arbeitstag innerhalb Deutschlands
    Hinweis: Auskünfte zu anderen Themen oder fremdsprachige Auskünfte können hier nicht erteilt werden / Helpline for information on rehabilitation - no informations on other topics available
  • Nachricht schreiben

Fragen mit Antworten

Welche Erkrankungen oder Probleme werden in der Kinder- und Jugend-Reha behandelt?

Häufige und seltene chronische körperliche oder psychische Erkrankungen.

  • Häufigere Erkrankungen sind zum Beispiel: Adipositas, ADHS, Angststörungen, Asthma, Diabetes, Neurodermitis, schwere Allergien, Skoliose.
  • Seltene Erkrankungen sind zum Beispiel: Morbus Crohn, Mukoviszidose, seltene Fettstoffwechselstörungen usw.

Auch bei Sprach- und Sprechstörungen und Entwicklungsstörungen kann eine Reha sinnvoll sein, das hängt von der Schwere ab und von der Situation. Ob die Reha für die Kinder oder Jugendlichen sinnvoll sein könnte, sollte die Familie am besten mit ihrer Ärztin oder ihrem Arzt oder weiteren Fachpersonen, wie zum Beispiel behandelnde Therapeutinnen bzw. Therapeuten, besprechen.

Wie erkenne ich, ob mein Kind oder von mir betreute Kinder oder Jugendliche Bedarf haben?

Eine Reha ist sinnvoll, wenn eine Erkrankung das Leben und den Alltag des Kindes oder seine Entwicklung beeinträchtigt. Bei Unsicherheit können Familien ihre Kinderärztin bzw. ihren Kinderarzt oder ihre Hausärztin bzw. ihren Hausarzt oder Beratungsstellen aufsuchen.

Familien und Fachkräfte können sich im Projekt ZuKiJu außerdem in regelmäßig stattfindenden Informationsveranstaltungen zum Thema Kinder- und Jugend-Reha informieren.

Was bringt eine Reha?

Die Reha kann chronisch kranken Kindern und Jugendlichen helfen, ihre körperliche und psychische Gesundheit zu verbessern, ihr Selbstbewusstsein zu stärken, die eigene Erkrankung und deren Behandlungsmöglichkeiten (noch) besser zu verstehen und die Familie zu entlasten.

Was ist der Unterschied zwischen Reha und Eltern-Kind-Kur?

Medizinische Reha

Eltern-Kind-Kur

Hauptfokus

Behandlungen für Kinder

Behandlungen für Eltern

Weitere Angebote

ggf. Schulungen, Begleitgespräche für Eltern

ggf. Begleittherapien für das Kind

Finanzierung

Deutsche Rentenversicherung und
Krankenkasse (und weitere)

Krankenkasse

Welche Altersgrenze gilt für die Kinder- und Jugend-Reha?

Grundsätzlich können Kinder bis 18 Jahre eine Kinder- und Jugend-Reha erhalten. In bestimmten Ausnahmen können auch junge Erwachsene bis zum 27. Lebensjahr eine Kinder- und Jugend-Reha in Anspruch nehmen.

Kann ich mein Kind in die Reha begleiten?

Ja, bis zum zwölften Geburtstag können Kinder von einer Person begleitet werden, zum Beispiel Mutter, Vater oder Großeltern. In bestimmten Fällen können auch ältere Kinder/Jugendliche begleitet werden, das muss allerdings schriftlich begründet werden und medizinisch notwendig sein.

Warum? Das Konzept der Reha in diesem Alter ist darauf ausgelegt, dass die Kinder und Jugendlichen mit Gleichaltrigen zusammenkommen, die ähnliche Erkrankungen haben. Sie können sich gegenseitig unterstützen, voneinander lernen und mit ihrer "Peer-Gruppe" Zeit verbringen. Natürlich werden die Jugendlichen ab 12 in der Reha nicht allein gelassen und von Erzieherinnen und Erziehern, Ärztinnen und Ärzten und Therapeutinnen und Therapeuten sowie Lehrerpersonen betreut und begleitet.

Wie beantrage ich eine Kinder- oder Jugend-Reha?

Für die Antragstellung werden folgende drei Formulare benötigt: 

1. Antrag auf Leistungen zur Rehabilitation für Kinder und Jugendliche (füllt die Familie selbst aus)

2. Ärztlicher Befundbericht (von behandelnder Ärztin / behandelndem Arzt ausfüllen lassen)

3. Honorarabrechnung zum ärztlichen Befundbericht (füllt behandelnder Arzt / behandelnde Ärztin aus)

Manchmal braucht es noch weitere Formulare. Zum Beispiel, wenn Sie ein Begleitkind haben oder wenn Sie Verdienstausfall beantragen möchten Weitere Formulare finden Sie hier.

Senden Sie die Formulare unterschrieben an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger. Welcher das ist, beispielsweise die DRV Nord oder die DRV Bund, können Sie unter anderem in Ihrer regelmäßigen Renteninformation sehen.

Hier finden sie alle Adressen der Deutschen Rentenversicherungsträger.

Wer hilft beim Antrag?

Familien aus Hamburg (ab sofort), Mecklenburg-Vorpommern (ab Mitte Oktober 2025) und Schleswig-Holstein (ab Mitte Oktober 2025) können neuerdings durch Peer-Reha-Coaches individuell, kostenlos und mehrsprachig bei der Antragstellung unterstützt werden. Sie können eine Anfrage für das kostenlose Coaching hier stellen.

Außerdem können Sie bei allgemeinen Fragen zum Antrag bei der Kinder-Reha-Hotline anrufen

Hotline zur Kinder- und Jugend-Reha

  • +49 451 485 25999 MO - FR 09:00 - 12:00 / Bitte aufs Band sprechen – Rückrufservice am nächsten Arbeitstag innerhalb Deutschlands
    Hinweis: Auskünfte zu anderen Themen oder fremdsprachige Auskünfte können hier nicht erteilt werden / Helpline for information on rehabilitation - no informations on other topics available
  • Nachricht schreiben

oder Beratungsstellen aufsuchen. Beratungsstellen in Ihrer Region und weitere Infos rund um die Kinder- und Jugend-Reha finden Sie in unserer Broschüre "Wissen kompakt".

Es gibt außerdem eine Ausfüllhilfe zum Antrag. Dort finden Sie Hilfestellungen und Erklärungen zum Ausfüllen des Antrags.

Wer sucht die Reha-Klinik aus?

Die Familie kann die Klinik selbst aussuchen, es gilt das sogenannte "Wunsch- und Wahlrecht". Dabei kann die Familie bis zu drei Reha-Kliniken benennen, die auf Kinder/Jugendliche und die Erkrankung des Kindes/Jugendlichen spezialisiert sind. Hier finden Sie entsprechende Kliniken.

Wenn Sie mit der Auswahl Probleme haben, können die Familien auch Fachpersonen um Hilfe bitten.

Keine Sorge: Wenn Sie das Feld einfach leer lassen im Antrag, macht die Deutsche Rentenversicherung Vorschläge für eine geeignete Klinik.

Wer übernimmt die Kosten für die Kinder- und Jugend-Reha?

Das Gesundheits- und Sozialversicherungssystem in Deutschland ist komplex. Deshalb kann die Antwort im Einzelfall unterschiedlich ausfallen. Grundsätzlich lässt sich aber sagen: Die Kosten für eine Kinder- und Jugend-Reha werden in Deutschland meistens von der Deutschen Rentenversicherung oder der Krankenkasse übernommen. Manchmal sind auch private Krankenversicherungen, die Unfallkasse oder andere Leistungsträger zuständig.

Für die Übernahme der Kosten muss der Antrag bei der entsprechenden Institution gestellt werden. Wenn Sie sich nicht sicher sind, wo Sie den Antrag auf Kinder- und Jugend-Reha stellen sollen, können Sie...

...die Reha-Voraussetzungen der Deutschen Rentenversicherung prüfen. Die wichtigsten haben wir hier für Sie aufgelistet:

  • Die Gesundheit des Kindes ist gefährdet oder beeinträchtigt, oder es hat eine chronische Erkrankung, die eine spätere Berufsausübung erschwert oder einschränkt.
  • Die versicherungsrechtlichen Bedingungen sind erfüllt. Bei den versicherungsrechtlichen Bedingungen geht es um die Sozialversicherung der Person (meist Vater oder Mutter), die den Antrag für die Reha stellt. Die versicherungsrechtlichen Bedingungen sind meistens erfüllt, wenn:
    • diese Person versicherungspflichtig beschäftigt ist,
    • bis vor kurzem versicherungspflichtig beschäftigt war,
    • sich in beruflicher Ausbildung befindet,
    • eine staatliche Rente der Deutschen Rentenversicherung bezieht oder
    • das Kind Voll- oder Halbwaise ist.

Durch Kindererziehungszeiten, nicht erwerbsmäßige Pflege von Angehörigen oder versicherungspflichtige Minijobs können viele weitere Personen die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllen. Es kann sich lohnen, die eigenen versicherungsrechtlichen Voraussetzungen bei der DRV zu klären, da Eltern unerwartet einen Anspruch auf die Finanzierung einer Kinder- und Jugend-Reha haben könnten. Ganz genau finden Sie diese Informationen in den Sozialgesetzbüchern (z.B. § 15a sechstes Sozialgesetzbuch (SGB VI) - Leistungen zur Kinderrehabilitation).

Wenn Sie immer noch unsicher sind, können Sie Fachpersonen fragen oder Beratungsstellen aufsuchen. Sie können auch bei der Kinder-Reha-Hotline anrufen.

Wenn Sie weiterhin unsicher sind, können Sie den Antrag auf Kinder- und Jugend-Reha zunächst bei der Deutschen Rentenversicherung stellen. Wenn die Deutsche Rentenversicherung feststellt, dass die Sachlage unklar ist, meldet sie sich bei Ihnen. Wenn sie nicht zuständig ist, leitet sie Ihren Antrag auf Kinder- und Jugend-Reha an die richtige Stelle weiter.

Ihr Antrag geht nicht verloren.



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