Frauen leisten einen enormen gesellschaftlichen Beitrag: sowohl mit ihrer Erwerbsarbeit als auch durch die Erziehung von Kindern oder die Pflege von Angehörigen. Wie die gesetzliche Rentenversicherung diesen Einsatz honoriert, darüber informiert die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg (DRV BW) anlässlich des Internationalen Frauentags, der jährlich am 8. März gefeiert wird.
Selbst ist die Frau!
Gerade in der Altersvorsorge ist dieser Satz von Bedeutung. Schließlich bringen eigene Beiträge am meisten für die spätere Rente. Die Rentenhöhe spiegelt das Erwerbsleben wider. Dabei unterscheidet die gesetzliche Rentenversicherung nicht zwischen weiblichen und männlichen Rentenbeiträgen: Das gleiche Gehalt führt zur gleichen Anzahl an sogenannten Entgeltpunkten und damit zur gleichen Rentenhöhe. Deswegen ist es insbesondere für Frauen so wichtig, sich rechtzeitig und frühzeitig um ein vom Partner unabhängiges Einkommen zu kümmern.
Kindererziehung – ein Plus für die Rente
Wer in den ersten drei Jahren nach der Geburt eines Kindes die Erziehungsarbeit übernimmt, muss damit oft die Berufstätigkeit einschränken. Diese Sorgearbeit, die meistens Frauen leisten, gleicht der Staat durch die Anrechnung von Kindererziehungszeiten aus. Ein Jahr Kindererziehungszeit bringt derzeit ungefähr 34 Euro mehr Rente pro Monat. Für die ersten zehn Jahre nach der Geburt eines Kindes werden zudem Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung angerechnet. Diese wirken sich ebenfalls positiv aus, weil sie zur Mindestversicherungszeit einer vorgezogenen Rente mitzählen.
Pflege eines Angehörigen
Auch die häusliche Pflege eines Familienmitglieds mit mindestens Pflegegrad 2 wird in der späteren Rente honoriert: Damit diese Pflegeleistung nicht zu Lasten der eigenen Alterssicherung geht, zahlt die Pflegeversicherung die Rentenversicherungsbeiträge. Voraussetzung ist, dass wenigstens zehn Wochenstunden, verteilt auf regelmäßig mindestens zwei Tage pro Woche gepflegt wird. Zudem darf die pflegende Person nicht mehr als 30 Stunden wöchentlich einer sozialversicherungspflichtigen Erwerbstätigkeit nachgehen.
Hinterbliebenenrenten sichern Existenzen
Die gesetzliche Rente sichert im Falle des Todes durch Witwen- beziehungsweise Witwerrente, Halb- oder Vollwaisenrente, Erziehungsrente oder einem Rentensplitting die Hinterbliebenen finanziell ab. Die jeweilige Höhe der einzelnen Rentenleistungen kann man bereits zu Lebzeiten in einem Beratungsgespräch bei der gesetzlichen Rentenversicherung erfahren, um gegebenenfalls eine weitere Vorsorge treffen zu können.
Zusätzliche Altersvorsorge
Neben der gesetzlichen Rentenversicherung kann sich der Aufbau einer staatlich geförderten privaten Altersvorsorge lohnen. Auch über eine betriebliche Altersvorsorge mit Fördermöglichkeiten kann Frau sich ein weiteres Standbein zur finanziellen Unabhängigkeit im Alter schaffen. Die DRV BW berät über die Möglichkeiten der Altersvorsorge in sogenannten Intensivgesprächen zur Altersvorsorge. Interessierte können unter www.prosa-bw.de einen Termin vereinbaren.