Frauen erhalten im Durchschnitt über ein Viertel weniger gesetzliche Rente als Männer. 2022 lag die durchschnittliche Brutto-Altersrente nach 35 Versicherungsjahren in Baden-Württemberg für Frauen bei 1.293 Euro (Männer 1.830 Euro). Aber immer noch erreicht nur ein Drittel der Frauen die 35 Versicherungsjahre oder mehr. Die Gründe liegen auf der Hand: Oft unterbrechen oder reduzieren sie ihre Erwerbstätigkeit für die Kindererziehung oder Pflege von Angehörigen. Moderne Arbeitsformen (New Work), bei denen Frauen ihre Arbeitszeit zugunsten ihrer Work-Life-Balance verringern, nehmen ebenfalls zu. Viele Arbeitnehmerinnen verdienen zudem weniger als ihre männlichen Kollegen und stecken häufig in der Teilzeitfalle fest. Daher sind ihre Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung (gRV) und folglich auch ihre Rente geringer.
Zum Weltfrauentag am 8. März 2024 empfiehlt die Deutscher Rentenversicherung Baden-Württemberg (DRV BW) Frauen aller Altersklassen, sich jetzt um die Planung ihrer Altersvorsorge zu kümmern. Unterstützung dabei – die weiteren Schritte bis hin zur individuellen Altersversorgung zu planen und umzusetzen – bieten die Beratungsstellen der DRV BW in den Regionen und eine spezielle Themenseite unter www.drv-bw.de/Altersvorsorge/Frauen.
Status Quo ermitteln
Bevor Frau ihre individuelle Altersvorsorge auf die Beine stellt, sollte der Status Quo ermittelt werden. Mit Hilfe der DRV BW können alle ihr Versicherungskonto bei der DRV durchgehen und abklären, ob alle Beitragszeiten, Kindererziehungs- oder Pflegezeiten sowie weitere Anrechnungszeiten korrekt sind. Denn: Jeder Monat zählt! Nach der Kontenklärung haben die Frauen einen guten Überblick über die Höhe der künftigen Rente.
Drei Säulen der Altersvorsorge mit Beratung der DRV BW
Nach der Kontenklärung geht es ans Eingemachte. Das müssen die Versicherten aber nicht alleine bewältigen: Die DRV BW berät hierzu vor Ort oder im Video-Format in sogenannten Intensivgesprächen zur Altersvorsorge – kostenfrei, individuell und unabhängig. Dabei behalten die DRV-Mitarbeitenden die drei Säulen der gesetzlichen, betrieblichen und privaten Altersvorsorge fest im Blick.
Um die zukünftige Rente zu erhöhen oder überhaupt einen Anspruch darauf zu haben, können auch freiwillige Zahlungen in die gRV ein interessanter Baustein für die Altersvorsorge sein. Arbeitstätige Frauen, die in der gRV pflichtversichert sind, haben zwei Optionen. Zum einen können sie Beiträge für Ausbildungszeiten nachzahlen, das ist allerdings nur bis zum 45. Lebensjahr möglich. Zum anderen können sie Zusatzbeiträge ab dem 50. Lebensjahr einzahlen, um Abschläge einer vorgezogenen Rente auszugleichen. Wer später dann doch nicht vorzeitig in Rente geht, erhält für die Zusatzbeiträge eine entsprechend höhere Rente. Auch Frauen, die derzeit oder generell nicht in der gRV pflichtversichert sind – wie beispielsweise Hausfrauen, Selbständige oder Freiberuflerinnen – können freiwillig Beiträge einzahlen.
Weitere Bausteine sind die betriebliche Altersvorsorge, auf die auch Teilzeitkräfte oder Minijobberinnen einen gesetzlichen Anspruch haben, sowie die private Vorsorge, mit und ohne staatliche Förderung. Wichtig ist, dass Frau sich um ihre finanzielle Unabhängigkeit im Alter kümmert. Und das schnellstmöglich.
Interessierte können einen Termin für ein 90-minütiges Intensivgespräch oder eine 120-minütige Paarberatung zur Altersvorsorge machen. Details unter www.prosa-bw.de
Kontakt zur regionalen Beratung – online, telefonisch, per Video oder vor Ort unter www.drv-bw.de/kontakt