Die Überwachungsstelle für mediale Barrierefreiheit des Landes Baden-Württemberg (Überwachungsstelle) hat ihren zweiten Tätigkeitsbericht veröffentlicht. Der Bericht zeigt, dass sich die Barrierefreiheit von Webseiten und Apps öffentlicher Stellen in Baden-Württemberg im Vergleich zum ersten Bericht im Jahr 2021 leicht verbessert hat. Es sind jedoch weiterhin viele mediale Angebote nicht vollständig barrierefrei, was die Nutzung für Menschen mit Behinderungen erschwert.
Die Überwachungsstelle für mediale Barrierefreiheit
Die Überwachungsstelle wurde im Jahr 2020 bei der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg eingerichtet. Sie prüft im Auftrag der Landesregierung, ob die Behörden des Landes die gesetzlichen Vorgaben zur Barrierefreiheit ihrer Webseiten und Apps einhalten. Dadurch soll sichergestellt werden, dass Menschen mit Behinderungen, wie zum Beispiel Blinde oder Gehörlose, die Angebote genauso nutzen können, wie Menschen ohne Einschränkungen. Zu den weiteren Aufgaben der Überwachungsstellen zählen die Beratung der geprüften Stellen und die Erstellung eines Berichts über ihre Arbeit alle drei Jahre.
Zweiter Tätigkeitsbericht
Der zweite Tätigkeitsbericht der Überwachungsstelle fasst die Ergebnisse der rund 800 Prüfungen von Webseiten und Apps von Verwaltungen im ganzen Land für die Jahre 2022 bis 2024 zusammen. Dabei wurden verschiedene Aspekte der medialen Barrierefreiheit untersucht. Zum Beispiel, ob eine Webseite mit der Tastatur bedienbar ist, weil blinde oder motorisch eingeschränkte Menschen keine Maus nutzen können. Oder ob der Bildschirminhalt mit einem speziellen Programm, einem Screenreader, blinden und sehbehinderten Menschen vorgelesen werden kann. Und auch ob die Farbkontraste von Texten und Bildern ausreichend sind, damit sehbehinderte Menschen sie gut wahrnehmen können.
Die Überwachungsstelle hat festgestellt, dass sich die Qualität der medialen Barrierefreiheit in den letzten drei Jahren insgesamt gering verbessert hat. Viele öffentliche Stellen haben inzwischen die gesetzlichen Bestimmungen und die Hinweise der Überwachungsstelle umgesetzt und ihre medialen Angebote entsprechend angepasst. Dennoch besteht weiterhin Handlungsbedarf. So sind beispielsweise auf vielen Webauftritten keine Informationen in Deutscher Gebärdensprache für Gehörlose und in Leichter Sprache für Menschen mit geistigen Beeinträchtigungen vorhanden. Ebenfalls fehlt oft noch eine Erklärung zur Barrierefreiheit. In dieser müssen die Behörden angeben, ob ihre medialen Angebote barrierefrei sind und an wen sich Betroffene wenden können, wenn sie auf mediale Barrieren stoßen und Hilfe benötigen.
Die Tätigkeit der Überwachungsstelle hat dazu beigetragen, dass die öffentlichen Stellen sich verstärkt mit der Barrierefreiheit ihrer medialen Angebote auseinandersetzen und diese kontinuierlich verbessern. Die Überwachungsstelle unterstützt sie dabei und arbeitet eng mit ihnen zusammen.
Pflicht auch für Private ab 28. Juni 2025
Nicht zu verwechseln ist die Überwachungsstelle mit der neuen, gemeinsamen Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen mit Sitz in Magdeburg. Diese kontrolliert ab dem 28. Juni 2025, ob die Webseiten bestimmter privater Unternehmen, wie zum Beispiel Online-Shops, Banken oder Fluggesellschaften, ebenfalls barrierefrei sind. Dazu sind sie nach dem ab diesem Datum geltenden Barrierefreiheitsstärkungsgesetz verpflichtet.
Der zweite Tätigkeitsbericht der Überwachungsstelle ist in einem barrierefreien Format auf ihrer Webseite unter https://bw-medial-barrierefrei.de/downloads/ verfügbar.
Anmerkung für die Redaktion
Weitere Informationen erhalten Sie von der Überwachungsstelle für mediale Barrierefreiheit des Landes Baden-Württemberg
Ansprechpartner: Dimitrios Livadiotis
Telefon: 0711 848 23601
E-Mail: ueberwachungsstelle@drv-bw.de
www.bw-medial-barrierefrei.de