Kurzfristige Beschäftigung von ausländischen Saisonarbeitskräften

Firmenservice und Betriebsprüfdienst der DRV BW informiert Arbeitgeber aus der Landwirtschaft

Datum: 17.03.2026

Baden-Württembergs Landwirtschaft ist mit über 60.000 Hektar Sonderkulturen in hohem Maße auf Saisonarbeitskräfte angewiesen. Landwirtschaftliche Betriebe im Wein-, Obst- und Gemüsebau stellen dafür meist kurzfristig Beschäftigte aus dem Ausland ein. Was gilt bei diesen Beschäftigungsformen rechtlich? Worauf müssen Landwirtinnen und Landwirte sowie Mitarbeitende aus Agrarbüros achten?

Mit der kostenfreien Veranstaltung „Betriebsprüfung – Kurzfristige Beschäftigung und Beschäftigung von ausländischen Saisonarbeitskräften richtig beurteilen” am Donnerstag, 26. März 2026, von 17.00 bis 20.30 Uhr in der Kolpingstraße 2, 77652 Offenburg, geben der Firmenservice und der Betriebsprüfdienst der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg (DRV BW) und die AOK Baden-Württemberg Antworten auf diese Fragen

Ihr Nutzen

  • Klarheit zum anzuwendenden Sozialversicherungsrecht
  • Praxistipps zur Dokumentation und zu häufigen Fallkonstellationen
  • Vermeidung von Fehlern bei Betriebsprüfungen
  • Direkter Austausch mit Expertinnen und Experten


Diese Inhalte erwarten Sie

  • Kurzfristige Beschäftigung – Grundlagen & Praxisbeispiel
  • Beschäftigung ausländischer Saisonarbeitskräfte
  • Praxisblick & Dokumentation
  • Informationsquellen und Ansprechpartner
  • Firmenservice der DRV BW: Digitale Services und Unterstützungsangebote
  • Services und Angebote der AOK Baden-Württemberg für die Landwirtschaftlichen Betriebe


Anmeldung und digitale Teilnahme

Anmeldung zur Präsenzveranstaltung oder digitalen Teilnahme bis zum 24. März 2026. Link zur Anmeldung und weitere Vortragsangebote der DRV BW finden Sie in unserem Veranstaltungskalender auf www.drv-bw.de/veranstaltungen