Sozialwahl 2023: Rentenversicherung und Ersatzkassen starten mit Versand der Wahlunterlagen
Datum:20.04.2023
Erklärfilm zur Sozialwahl 2023
Erklärfilm zur Sozialwahl 2023
Die Sozialwahl hat begonnen. Bis Mitte Mai versenden die Deutsche Rentenversicherung Bund und die Ersatzkassen die Wahlunterlagen an alle Wahlberechtigten. Die Stimmzettel müssen spätestens bis zum 31. Mai 2023 wieder bei der Deutschen Rentenversicherung Bund und den Ersatzkassen eingegangen sein. Über 52 Millionen Versicherte sind aufgerufen, ihre Stimme bei der Sozialwahl abzugeben. Die Sozialwahl findet alle sechs Jahre als Briefwahl statt. Bei den Ersatzkassen besteht darüber hinaus das erste Mal die Möglichkeit, auch online abzustimmen.
Wahlberechtigt sind Versicherte, Rentnerinnen und Rentner, die am 1. Januar 2023 das 16. Lebensjahr vollendet haben. Die Staatsangehörigkeit spielt dabei keine Rolle. Auch Versicherte und Rentner mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in der Europäischen Union/im Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz sind wahlberechtigt.
Mit ihrer Stimme können die Wahlberechtigten die Zusammensetzung der Selbstverwaltung bestimmen. Diese entscheidet zum Beispiel über die Verwendung von Beitragsgeldern, verschiedene Leistungen oder über Widersprüche gegen ergangene Bescheide. Darüber hinaus kontrollieren die Vertreter, ob Beiträge von Versicherten und Arbeitgebern korrekt verwendet werden.
Die Sozialwahl gibt es seit 70 Jahren. Sie ist nach der Bundestags- und Europawahl die drittgrößte Wahl in Deutschland. Weitere Informationen zur Sozialwahl 2023 gibt es unter www.sozialwahl.de sowie unter www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/sozialwahl im Internet.