DigitalCheck für Gesetzesvorhaben
Der DRV-DigitalCheck prüft Gesetzesvorhaben frühzeitig auf ihre digitale Umsetzbarkeit und zeigt dem Gesetzgeber praktische Hürden und Lösungen auf.
Der DigitalCheck der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV Bund) stellt sicher, dass die digitale Vollzugstauglichkeit bei neuen Gesetzen von Anfang an mitgedacht wird. Denn digitale Verwaltung beginnt nicht erst bei der technischen Umsetzung, sondern schon dort, wo die rechtlichen Grundlagen entstehen. Der DRV-DigitalCheck prüft frühzeitig neue Gesetzesentwürfe: Lässt sich ein Vorhaben digital umsetzen? Welche Daten werden benötigt? Welche Prozesse sind betroffen? Wo entstehen technische oder rechtliche Hürden? Dafür arbeiten Expertinnen und Experten aus verschiedenen Bereichen der DRV Bund strukturiert zusammen, untersuchen Gesetzesentwürfe interdisziplinär aus unterschiedlichen Blickwinkeln und bündeln ihr Wissen in einer gemeinsamen Einschätzung. So kann die DRV Bund ihre Erkenntnisse frühzeitig über Stellungnahmen und Gespräche beim Gesetzgeber einbringen.
Der DRV-DigitalCheck wurde im Rahmen der Digitalstrategie in der Stabsstelle Digitalstrategie und digitale Transformation konzeptioniert und aufgebaut und ist seit 2022 fester Bestandteil des hausinternen Prozesses für Stellungnahmen zu Gesetzesvorhaben. 2023 und 2024 wurden insgesamt 13 DigitalChecks durchgeführt, etwa zum Gesetz zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes (OZG 2.0), zur Europäischen KI-Verordnung, zum Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz und zu Gesetzen rund um die private Altersvorsorge.
Der DRV-DigitalCheck stärkt die Fähigkeit der DRV Bund, digitalisierungsfreundliche Rahmenbedingungen mitzugestalten. Er hilft Medienbrüche zu erkennen, unnötige Schriftformerfordernisse zu vermeiden und unklare Schnittstellen früh zu identifizieren. Davon profitieren am Ende alle: die Organisation, die Mitarbeitenden – und die Versicherten: Gesetze können praxisnäher, digitaler und nutzerfreundlicher umgesetzt werden.