Wie können wir Ihnen helfen?
Vertreterversammlung
- Aktuelle Veranstaltung
Die nächste ordentliche Sitzung der Vertreterversammlung findet am 09. Dezember 2025 ab 15:00 Uhr in Berlin statt. Die Sitzung wird per Livestream übertragen. - Vertreterversammlung
Die Vertreterversammlung ist ein Selbstverwaltungsgremium und besteht aus je 15 ehrenamtlichen Mitgliedern der Versichertenseite und der Arbeitgeberseite. - Selbstverwaltung - Mitbestimmung in wichtigen Fragen
Versicherte, Rentner und Arbeitgeber können in der sozialen Selbstverwaltung mitbestimmen, wofür ihre Beiträge verwendet werden.
Zuschlag für Erwerbsminderungsrenten
Muss ich einen Antrag stellen? Wie kommt der Zuschlag zu mir? Bekomme ich eine Nachzahlung?
Die Bundesregierung hat mit dem Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserungsgesetz Verbesserungen für Menschen eingeführt, die schon länger eine Erwerbsminderungsrente erhalten. Seit Juli 2024 wird ihnen ein Zuschlag zur Rente gezahlt. Ab 1. Dezember 2025 ändert sich die Rechtsgrundlage und damit auch das Berechnungsverfahren für diesen Zuschlag.
Sie haben Fragen? Wir haben Antworten.
Wie beantrage ich meine Rente? Wie bekomme ich meine Renteninformation oder meinen Versicherungsverlauf? Diese und andere Fragen werden von Kundinnen und Kunden in unseren Auskunfts- und Beratungsstellen oft gestellt. Wir haben die häufigsten Fragen für Sie hier zusammengestellt - schauen Sie einfach mal rein, vielleicht finden Sie ja hier auch die Antwort auf Ihre Frage.
Häufige Fragen und Antworten
Aktuelles
Altersvorsorge-Ansprüche auf einen Blick - Die Digitale Rentenübersicht
Quelle:DRV
Melden Sie sich sicher mit Ihrem Personalausweis und Ihrer persönlichen Identifikationsnummer an. Fragen Sie mit einem Klick Ihre gesetzlichen, betrieblichen und privaten Ansprüche an. Und erhalten Sie auf einen Blick die Ansprüche und Prognosen Ihrer Altersvorsorge.
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Themenschwerpunkt: Flexirente
- „Flexibel in den Ruhestand“
Den Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand flexibler zu gestalten und ein Weiterarbeiten über die reguläre Altersgrenze hinaus interessant zu machen, das ist das Ziel der "Flexirente". - Bausteine des schrittweisen Rentenübergangs
Die "Flexirente" hat verschiedene Elemente. Dazu gehören die Hinzuverdienstgrenzen bei vorgezogenen Altersrenten (bis zum 31. Dezember 2022) und das Weiterarbeiten über die Regelaltersgrenze hinaus. Die Hinzuverdienstgrenzen bei vorgezogenen Altersrenten sind seit dem 1. Januar 2023 entfallen. - Informationsangebot zu den Rentenoptionen
Weiterarbeit als Rentnerin oder Rentner kann sich lohnen. Informieren Sie sich in unseren Informationsmaterialien.


