Im Entwurf zum Zweiten Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024 ist eine weitere Kürzung des Erhöhungsbetrages zum zusätzlichen Bundeszuschuss um 600 Millionen Euro jährlich im Zeitraum 2024 – 2027 vorgesehen. Die Träger der Deutschen Rentenversicherung sind sich einig: Eine Kürzung der Zuschüsse steht den Zusagen im Koalitionsvertrag zum sogenannten „Rentenpaket II“ entgegen. Sie sät in der Bevölkerung grundsätzlich Zweifel im Hinblick auf die Mitfinanzierung der Renten durch den Bund.
Mit dem vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales sowie vom Bundesministerium der Finanzen angekündigten „Rentenpaket II“ soll das Ziel verfolgt werden, die gesetzliche Rentenversicherung als tragende Säule der Alterssicherung langfristig im Hinblick auf die Aufgabenentwicklung finanzierbar und stabil zu halten.
„Um das Vertrauen in die gesetzliche Rentenversicherung zu stärken, müssen die Zusagen des Bundes verlässlich bleiben. Es kann nicht sein, dass Leistungen, die nicht durch Beiträge gedeckt sind, erneut systemwidrig über die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler finanziert werden. Schon bei der Finanzierung der Grundrente ist dies geschehen“, so Stephan Doll, Vorstandsvorsitzender der DRV Nordbayern.
Die Beitragszahler werden durch den Grundrentenzuschlag mit rund 1,4 Milliarden Euro pro Jahr zusätzlich belastet. Die im damaligen Gesetzgebungsverfahren zugesagte Berücksichtigung von Mehraufwendungen durch Bundeszuschuss läuft durch diese Kürzung der Bundeszuschüsse ins Leere. Der Bund entzieht sich dadurch seiner „Finanzierungsverantwortung“ und überträgt die Ausgaben auf die Beitragszahler. Kürzung auf der einen und zusätzliche Belastungen auf der anderen Seite untergraben Vertrauen.
„Für das Vertrauen in den Sozialstaat als Ganzes und die gesetzliche Rentenversicherung ist es essenziell, dass die Zusagen des Bundes für die Finanzierung dieser Leistungen verlässlich bleiben“, so Stephan Doll abschließend.