Deutsche Rentenversicherung

Selbstverwaltung

Wir sind eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung. Unsere Selbstverwaltungsgremien sind Vertreterversammlung und Vorstand. Beide sind paritätisch, das heißt zu gleichen Teilen mit gewählten ehrenamtlichen Vertretern der Versicherten und der Arbeitgeber, besetzt. 



von links: Patrick Püttner (alternierender Vorsitzender der Vertreterversammlung), Stephan Doll und Michael Bischof (alternierende Vorsitzende des Vorstands), Björn Wortmann (alternierender Vorsitzender der Vertreterversammlung)

Selbstverwaltung bedeutet …

… Mitwirken und Mitentscheiden der Bürger bei der Erfüllung von Staatsaufgaben; damit ein Engagement für das Gemeinwohl. Für die Rentenversicherung heißt das, dass gewählte, ehrenamtlich tätige Vertreter der Versicherten und der Arbeitgeber die generellen Angelegenheiten des Versicherungsträgers in eigener Verantwortung erfüllen.
Unsere Beitragszahler lenken somit selbst durch ihre Vertreter an der Spitze ihr Dienstleistungsunternehmen Deutsche Rentenversicherung Nordbayern.

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