Deutsche Rentenversicherung

Freiwilligendienste zählen auch für Rente

Datum: 19.04.2024

Ein junger Mann stützt eine Seniorin beim LaufenQuelle:PeTe FotoDesign Ein junger Mann stützt eine Seniorin beim Laufen

Wer sich beruflich erst orientieren oder einfach ganz praktisch Gutes tun möchte, nutzt dafür vielleicht einen Freiwilligendienst – den Bundesfreiwilligendienst (BFD), das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) oder das Freiwillige Ökologische Jahr (FÖJ). Solch ein Engagement für die Gesellschaft belohnt der Staat: Während dieser Zeit können ohne eigene Beiträge Anwartschaften für die spätere Rente aufgebaut werden.

Für die Dauer des Dienstes besteht in allen Zweigen der Sozialversicherung eine Pflichtversicherung, also in der Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung. Die Versicherungspflicht tritt kraft Gesetzes ein, ein Antrag muss dafür nicht gestellt werden. Die Beiträge zahlt der Arbeitgeber in voller Höhe allein. Grundlage der Beitragszahlung ist das während des freiwilligen Dienstes gezahlte Taschengeld, zusätzlich werden auch Sachbezüge wie Unterkunft und Verpflegung oder Arbeitskleidung für die Berechnung der Beiträge berücksichtigt.

Sie haben noch weitere Fragen? Sie benötigen Unterstützung oder wünschen eine individuelle Beratung? Rat und Auskunft erteilt die Deutsche Rentenversicherung Oldenburg-Bremen auch hier unter der kostenlosen Servicetelefon-Nr. 0800 1000 480 28.