Viele Personen leben schon von Geburt oder Kindheit an mit schweren gesundheitlichen Einschränkungen. Sie sind dann unter Umständen schon seit einem Zeitpunkt vor dem Eintritt in das Berufsleben voll erwerbsgemindert und damit nicht in der Lage, an mindestens drei Stunden täglich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt erwerbstätig zu sein.
Viele üben trotzdem eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aus, z.B. in Werkstätten für behinderte Menschen. Dies zahlt sich aus, sobald für 20 Jahre Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt worden sind. Egal, ob es sich dabei um Pflicht- oder freiwillige Beiträge handelt: Es besteht dann ein Anspruch auf eine Rente wegen voller Erwerbsminderung.
Sie haben noch weitere Fragen? Sie benötigen Unterstützung oder wünschen eine individuelle Beratung? Rat und Auskunft erteilt die Deutsche Rentenversicherung Oldenburg-Bremen auch hier unter der kostenlosen Servicetelefon-Nr. 0800 1000 480 28.